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Ein Monat

#Chemnitz#Stadtrat#Rechtsextremismus#Podcast

Podcast

Stadtgespräch Chemnitz

Kurzfassung / Artikelbesprechung mit KI-Moderatoren

Wie der Kampf gegen Rechtsextremismus in Chemnitz aussieht und ob das Festhalten eines 79-Jährigen alles ist, was der Stadtrat noch leisten kann


Am 9. September 2026 stehen im Chemnitzer Stadtrat zwei Tagesordnungspunkte direkt hintereinander, und beide heißen gleich: Ausscheiden eines Stadtrates. Der erste betrifft Karl Kohlmann, 79 Jahre alt, Kinderarzt im Ruhestand, seit sieben Jahren im Rat; in den Protokollen, die seine Wortmeldungen noch aufzeichneten, hat er sich einmal zur Sache geäußert, 2020, zum verantwortungsvollen Umgang mit Wasser. Er will aufhören. Das Gesetz gibt ihm dazu das Recht, ohne dass jemand ihn fragen dürfte, warum. Der zweite betrifft einen AfD-Stadtrat, der ebenfalls aufhören will.

Der Oberbürgermeister ist nicht im Saal. Es gibt keine Wortmeldung. Die Abstimmung über den Kinderarzt ergibt 17 Ja, 31 Nein, eine Enthaltung – er darf nicht gehen. Die Abstimmung über den AfD-Stadtrat, eine Minute später, ergibt 44 Ja, eine Nein-Stimme, acht Enthaltungen – er darf, und sein Nachfolger wird in derselben Minute verpflichtet. Der Unterschied zwischen den beiden Vorgängen ist ein Name, der an diesem Nachmittag nicht fällt: Yves Rahmel, der für Kohlmann nachrücken würde. Ihm gehört das Haus Markersdorfer Straße 40, Sitz des Rechtsrock-Labels PC Records, das er 2004 übernahm und in dessen Laden er heute formal Angestellter ist; er hat 2014 eine Geldstrafe bekommen, weil er eine CD vertrieb, die die Morde des NSU besang, Jahre bevor irgendjemand wusste, wer sie beging. Zwei Tage später widerspricht der Oberbürgermeister dem Beschluss, weil er rechtswidrig ist. Am 7. Oktober muss der Rat noch einmal abstimmen. Rahmel kommt so oder so. Der Rat hat einen Monat gewonnen.

Dieser Text fragt, was er in acht Jahren gewonnen hat. Seit dem Sommer 2018, als Chemnitz für zwei Wochen das Thema der Republik war, hat sich die Stadt in jeder Form gegen Rechtsextremismus erklärt, die einer Stadt zur Verfügung steht. Was sie getan hat, steht in Protokollen, Registern, Urteilen und Anfragen, und es lässt sich an drei Fragen messen, die für jede Handlung gleich sind: War sie rechtmäßig? War sie wirksam, gemessen an dem, was sie erklärtermaßen erreichen sollte? Wurde sie weiterverfolgt? Der Autor saß von 2014 bis 2019 selbst im Rat; wo ein Vorgang von ihm stammt, steht es dabei. Die Belege stehen in Fußnoten, deren Kennungen – [D] Dokument, [P] Presse, [R] Recherche-Initiative, [E] eigene Anschauung – der Anhang erläutert.


I. Der Monat

Der Vorgang dauerte nach Wortprotokoll drei Minuten.1 Bürgermeister Ralph Burghart leitete die Sitzung „stellvertretend" für den abwesenden Oberbürgermeister. Die Vorlage B-131/2026, eingereicht vom Oberbürgermeister, war am 3. September im Verwaltungs- und Finanzausschuss mit drei Ja, sieben Nein und drei Enthaltungen „nicht zur Beschlussfassung empfohlen" worden; die Ablehnung zeichnete sich also eine Woche vorher ab. Eine Woche vor der Sitzung, am 2. September, hatte eine von der Verwaltung beantragte Sondersitzung zu einem Eilbeschluss stattgefunden, in der Dringenberg (AfD) den Rat als „Operettenparlament" bezeichnete, dessen Beschlüsse „schlicht nicht umgesetzt" würden, Holz (BSW) Vorlagen beklagte, die „beschlossen werden und dann in der Schublade verschwinden", und Schaper (Linke) die Sitzung „Steuergeldverschwendung" nannte – die Stimmung, in der der Rat eine Woche später über den Kinderarzt abstimmte.2 Reiner Drechsel (Freie Sachsen) hatte zu spät gedrückt und wurde nicht gezählt. Martin Kohlmann, Sohn des Ausscheidenden und Fraktionsvorsitzender, erklärte anschließend sein Abstimmungsverhalten: Er habe „im Gegensatz zur großen Mehrheit des Stadtrates" so abgestimmt, „wie das Gesetz das schlicht verlangt" – wer das 65. Lebensjahr vollendet habe, dürfe „jederzeit sein Ausscheiden aus dem Stadtrat erklären, und erst recht, wenn man fast das 80. vollendet". Damit ist seine Teilnahme an der Abstimmung aus seinem eigenen Mund protokolliert. Der Sitzungsleiter kündigte an, der Oberbürgermeister habe „einen Zeitraum, in dem er das Ganze bewerten kann".

Die Rechtslage ist kurz. Wer ein Ratsmandat aus wichtigem Grund beenden will, kann das verlangen; ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Person älter als 65 Jahre ist; der Rat prüft eine gesetzliche Voraussetzung, keinen politischen Spielraum (§ 18 Abs. 1 und 2 SächsGemO).3 Der Rat sagte trotzdem Nein, nicht wegen des Alters, sondern wegen des Nachrückers: Yves Rahmel, Jahrgang 1981, seit zwei Jahrzehnten mit PC Records verbunden, zweimal wegen Volksverhetzung verurteilt.4 Nach der rechtlichen Bewertung dieses Textes war die Ablehnung mit dem gesetzlichen Altersgrund nicht vereinbar; welche Einschätzung die einzelnen Abstimmenden zugrunde legten, ist nicht dokumentiert. Die Freie Presse schrieb am 11. September von „aufschiebender Wirkung".5

Am Freitag widersprach der Oberbürgermeister – nicht mit dem Grund, der auf der Hand lag, sondern mit einem formalen: Martin Kohlmann habe an Beratung und Abstimmung teilgenommen. Nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 SächsGemO darf ein Ratsmitglied nicht mitwirken, wenn die Entscheidung einem in gerader Linie Verwandten einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann; der Betroffene hat das vor der Beratung anzuzeigen; ein Beschluss, bei dem das verletzt wurde, ist rechtswidrig, ohne dass es auf den Ausschlag der Stimme ankäme (§ 20 Abs. 3 und 5).6 Der Widerspruch selbst ist Pflicht (§ 52 Abs. 2 SächsGemO): Der Rat muss innerhalb von vier Wochen erneut beschließen, das ist der 7. Oktober.7 Seine Begründung dagegen war eine Wahl. Ein Widerspruch nach § 18 hätte dem Rat gesagt: Ihr habt in der Sache kein Ermessen, der Mann darf gehen. Ein Widerspruch nach § 20 sagt: Ihr habt falsch abgestimmt, stimmt noch einmal ab. Die erneute Abstimmung wäre in beiden Fällen dieselbe gewesen; der Unterschied liegt in dem, was der Rat gesagt bekommt. Der Widerspruch beanstandet den Mitwirkungsfehler; dass auch die Ablehnung in der Sache nicht haltbar ist, sagt er nicht – der Oberbürgermeister hat den Weg gewählt, auf dem über Rahmel nichts gesagt werden musste.8 Was folgt, ist einfach: Lehnt der Rat am 7. Oktober erneut ab, diesmal ohne den Sohn, muss der Oberbürgermeister erneut widersprechen, und die Landesdirektion als Rechtsaufsicht kann den Beschluss aufheben und das Ausscheiden notfalls selbst feststellen.6 Der Nachrücker kommt; die Frage ist nur, ob im Oktober oder nach einem Verfahren, das den Rat als Gremium ausweist, das sich zweimal über eine eindeutige Rechtslage hinweggesetzt hat.

Zur Arithmetik der 17 Ja-Stimmen, zum Mitrechnen: Der Rat hat 60 Sitze; die AfD hält seit 2024 fünfzehn, seit ihrer Spaltung 2025 verteilt auf zwei Fraktionen; Pro Chemnitz – der Wählerverein, mit dem Martin Kohlmann seit 2009 im Rat sitzt – bildet mit seiner 2021 gegründeten Partei Freie Sachsen die Fraktion „Pro Chemnitz/Freie Sachsen" mit drei Sitzen; CDU/FDP, SPD, BSW, Linke und Grüne teilen sich den Rest. Die Freien Sachsen hatten also drei Stimmen, eine war zu spät; rechnerisch liegt nahe, dass die übrigen Ja-Stimmen aus den beiden AfD-Fraktionen kamen und die 31 Nein-Stimmen von CDU/FDP, SPD, Grünen, Linken und BSW. Ohne namentliche Abstimmung ist das eine Vermutung, keine Feststellung – Abweichler und Abwesende können dieselben Summen erzeugen; die Niederschrift lag bei Abschluss dieses Textes nicht vor. Ein Indiz liefert dieselbe Sitzung: Ein Antrag der Freien Sachsen auf einen „gemeinnützigen Arbeitsdienst" für Migranten fiel an diesem Nachmittag mit 15 Ja-Stimmen „von AfD und Freien Sachsen", wie die Freie Presse notierte.9 Wer die Blockade als Brandmauer verstanden hat, muss zur Kenntnis nehmen, dass nach dieser Rechnung die AfD für das Nachrücken stimmte – und dass die Vorlage eine des Oberbürgermeisters war, der 2020 eine Zusammenarbeit mit AfD und Pro Chemnitz „kategorisch ausgeschlossen" hatte.10 Der Ausschluss hat im Rat ohnehin eine Realform, die die Freie Presse 2025 beschrieb: Anträge der AfD finden keine Mehrheit, Stimmen der AfD werden genommen, „wobei immer betont wird, dass es dazu keine Absprachen gibt".11 Diesmal musste der Oberbürgermeister seiner eigenen Mehrheit widersprechen, um zu dem Ergebnis zu kommen, für das die Ausgeschlossenen gestimmt hatten.

Wie der Rat solche Fälle sonst behandelt, steht in seinen Protokollen. Am 30. Januar 2019 stellte er einstimmig das Ausscheiden des AfD-Stadtrates Thomas Sänger fest, mit Dank der Oberbürgermeisterin.12 Am 10. Mai 2023 stimmte er dem Ausscheiden der Grünen-Stadträtin Kathleen Kuhfuß nach § 18 mit 33:4:9 zu; dagegen sprach Martin Kohlmann, es liege „kein triftiger Grund" vor, es handle sich „um keine freiwillige Möglichkeit, da die Stadträte durch die Bürger gewählt werden"; der Oberbürgermeister antwortete, die Gemeindeordnung gebe dem Rat „bewusst die Möglichkeit der Beurteilung".13 Die Fälle sind nicht gleich – bei Kuhfuß stritt der Rat über die Tragfähigkeit eines wichtigen Grundes, beim Vater über einen Altersgrund, den das Gesetz selbst benennt –, aber der Rat hat sich beide Male die Beurteilung genommen, im zweiten Fall ohne Grundlage, mit dem Argument, das Kohlmann selbst eingeführt hatte.

Durch das Raster – gemessen an dem, was der Beschluss erklärtermaßen erreichen sollte, nämlich den Nachrücker fernzuhalten: Rechtmäßig? Nein, doppelt – § 20 und § 18. Wirksam? Nein; er verzögert, er verhindert nicht. Weiterverfolgt? Nicht möglich; die Rechtsaufsicht beendet den Weg. Derselbe Prüfsatz gilt in den folgenden Kapiteln für jede Handlung, mit der zulässigen Antwort „aus den ausgewerteten Quellen nicht feststellbar". Drei Fragen bleiben offen, die nur die Beteiligten beantworten könnten: Warum wurde nach dem Ausschussvotum vor dem Tagesordnungspunkt nicht nach Befangenheiten gefragt? Warum stützt sich der Widerspruch auf § 20 statt auf § 18? War Martin Kohlmann die Anzeigepflicht bekannt? Dieser Text stellt sie, ohne sie zu beantworten – und prüft, ob dieser Monat die Ausnahme ist oder der Stand der Dinge.


II. Der Bestand

Was rechtsextreme Strukturen in Chemnitz sind, steht in Dokumenten – Register, Urteile, Behördenantworten, Impressen. Dieses Kapitel ist ein Kataster daraus; es bewertet nicht, weil es nicht muss.

Das Label und das Haus

PC Records wurde 2000 von Hendrik Lasch gegründet, angegliedert an dessen Laden Backstreet Noise.14 Seit 2003 gibt es ein eigenes Ladengeschäft; um 2004 übernahm der frühere Angestellte Yves Rahmel, vorher Herausgeber des Fanzines „Panzerbär".15 2007 wurden mehr als 500 Exemplare einer von ihm produzierten „Schulhof-CD" beschlagnahmt;16 2012 folgte eine Geldstrafe von 6.000 Euro für eine Kameradschafts-CD; im November 2014 verurteilte ihn das Amtsgericht Chemnitz zu 7.200 Euro für die Produktion und den Vertrieb von vier volksverhetzenden CDs aus den Jahren 2009 und 2010.17 Darunter war ein Titel von „Gigi & die braunen Stadtmusikanten", der die Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern verhöhnte, Jahre bevor der NSU bekannt wurde; das Gericht sah darin eine Billigung der Morde.18 Seit 2014 führte Steve Geburtig das Label offiziell, Rahmel blieb Angestellter; die Staatsanwaltschaft ging schon im Prozess davon aus, dass er weiter die Fäden zog.19 Geburtig starb im Januar 2025 bei einem Autounfall;20 heute steht Thomas Fritzsche im Impressum.

Ende 2010 kaufte Rahmel das Haus Markersdorfer Straße 40. Seit November 2011 wurde es für Vorträge, Feiern und Konzerte der Szene genutzt, zunächst mit einem Bürgerbüro des NPD-Bundesvorsitzenden Holger Apfel, das die Kameradschaft „Nationale Sozialisten Chemnitz" (NSC) im Frühjahr 2012 kündigte – das Haus war damit „ganz in der Hand der NSC". Der ZEIT-Störungsmelder nannte Rahmel damals deren „wichtigsten Finanzier" und verwies auf seine Beteiligung an der Organisation des Festivals „Fest der Völker", unter anderem mit Ralf Wohlleben, der später im NSU-Prozess wegen Beihilfe zum Mord verurteilt wurde.21 Die NSC bestand aus einem harten Kern von 14 Personen und einem Unterstützerkreis von bis zu 30, mit Mitgliedsbeitrag und festen Treffen in Rahmels Haus, konspirativ organisiert; sie trainierte Schießen und Kampfsport, eine „Racheaktion" gegen Migranten am 22. Juli 2012 endete mit einem Schwer- und zwei Leichtverletzten; Maik Eminger, Zwillingsbruder des im NSU-Prozess verurteilten André Eminger, nahm nach Recherchen des Journalisten Johannes Grunert an mehreren ihrer Veranstaltungen teil.22 Am 28. März 2014 verbot der sächsische Innenminister die NSC; bei den Durchsuchungen fanden sich Waffen, Propagandamaterial und eine Zaunfahne der Hooligan-Gruppe NS-Boys, der mehrere NSC-Mitglieder ebenfalls angehörten.23 Das Sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte das Verbot 2016 und stellte fest, dass die Vereinigung seit mindestens 2011 unter wechselnden Tarnnamen operierte: als „IG Chemnitzer Stadtgeschichte" für die Gedenkmärsche zum 5. März, als „Raus in die Zukunft" für Kundgebungen und Asylproteste in Ebersdorf, und unter der Eigenbezeichnung „Revolution-Chemnitz ANW" auf einer eigenen Facebook-Seite.24 Der Name war also schon einmal vergeben, vier Jahre bevor eine Terrorzelle unter fast demselben Namen entstand; eine direkte Kontinuität belegt das nicht; dokumentiert ist nur, dass der Name schon einmal vergeben war und dass das Innenministerium 2014 nach ZDF-Recherche einräumte, über eine unter diesem Namen agierende Gruppe „keine Erkenntnisse" gehabt zu haben.25 Das Haus blieb.26 Seit 2021 sitzt PC Records in seinem Erdgeschoss.27

Die Szene, aus der das alles kam, ist älter als das Label. Eine 2022 von FragDenStaat und ZDF Magazin Royale veröffentlichte Aktenprüfung des hessischen Verfassungsschutzes führt Chemnitz in ihrem Abkürzungsverzeichnis als „C – Wohnort des Zwickauer Trios" und dokumentiert, dass Beate Zschäpe am 14. September 1996 auf einem Skinheadkonzert in Chemnitz „zweifelsfrei als Teilnehmerin identifiziert" wurde, zwei Jahre vor dem Abtauchen; als Personen mit Chemnitzer Bezug führt sie Angehörige von Blood & Honour Sachsen aus dem damaligen Beobachtungsumfeld – ein Beleg für den behördlichen Informationsstand jener Jahre, nicht für gerichtlich festgestellte Handlungen der Genannten.28

Stand 13. September 2026:29 Der Shop führt 2.002 Produkte, darunter „Gigi und die Braunen Stadtmusikanten – Braun is beautiful" für 16 Euro. Ein Telegram-Kanal besteht seit Juli 2026, ein Podcast wird vom Label produziert, der Blog berichtet von einem Sonderverkauf in Dortmund, bei dem Yves „Marco von Oidoxie" interviewte – einer Band, die dem Umfeld von Combat 18 zugerechnet wird.30 Neu ist ein passwortgeschützter Bereich: „Wir bieten Euch hier die Möglichkeit nach ‚Liste A' indizierte Tonträger zu erwerben. Der Giftschrank der Musik ist geöffnet und das alles völlig legal und offiziell!" – Zugang nach Ausweiskopie. Der Verkauf indizierter Medien an Erwachsene ist zulässig; § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG verbietet aber, sie öffentlich anzupreisen, wo Kinder und Jugendliche zugreifen können. Ob eine öffentliche Anmeldeseite mit Werbevideo diese Grenze überschreitet, entscheidet nicht dieser Text; zuständig wären die Kommission für Jugendmedienschutz und für das Ladengeschäft das Ordnungsamt der Stadt. Ob dort je eine Prüfung stattfand, ist öffentlich nicht dokumentiert. Das Haus beschreibt sich selbst als Treffpunkt: „Zweimal im Jahr öffnen wir unsere Türen für große Sonderverkäufe mit befreundeten Gruppen und Marken."31

Die Immobilien und die Gesellschaft

Die Recherche-Initiative Chemnitz Nazifrei veröffentlichte 2022 eine Reihe zu Immobilien der Szene.27 Danach gibt es drei Zentren: die Markersdorfer Straße 40, die Brauhausstraße 6 und die Frankenberger Straße 227. Die Brauhausstraße 6 ist die Zentrale von Pro Chemnitz, 2018 „Materiallager und Organisationszentrale" der Demonstrationen; ab Ende 2018 wurde ihr Erdgeschoss zu einem „Begegnungszentrum für Patrioten" umgebaut, das laut Stadtverwaltung auch als Jugendtreff dienen sollte; heute ist dort eine Bar.32 Der Treff fand nach Angaben aus der Stadt nur wenige Male statt,33 ob mangels Zulauf oder weil eine Behörde eingriff, ist nicht bekannt – Bescheide sind nicht öffentlich, und möglich ist, dass hier gehandelt wurde. Die Frankenberger Straße 227 in Ebersdorf beherbergt eine Biker-Bar, den Verein „Sport und Bildung e.V." und eine Immobiliengesellschaft.27 Der Verfassungsschutz führt für die Freien Sachsen außerdem ein Bürgerbüro in Chemnitz, den „Sachsentreff zum Kronprinz" in Aue-Bad Schlema und das „Haus Montag" in Pirna.34 Dazu die Gastronomie: Das „Pub à la Pub" am Stadion gehörte Thomas Haller, ging nach dessen Tod 2019 an seinen Sohn und 2022 an einen Betreiber, der in der Schmidtpassage auch die „Bar No 1" eröffnete.35

Die Immobiliengesellschaft steht im Handelsregister.36 Unter HRB 32388 wurde am 2. April 2019 die „CIG Chemnitzer Immobilien Gemeinschaft UG (haftungsbeschränkt)" eingetragen, Sitz Frankenberger Straße 227. Die Gründungsurkunde vom 14. März 2019 nennt zwei Gesellschafter zu je 500 Euro: Robert Andres und Martin Kohlmann; Andres wurde Geschäftsführer, befreit von § 181 BGB – er darf also für die Gesellschaft Geschäfte mit sich selbst abschließen.37 Am 27. September 2021 beschlossen die beiden die neue Firma „SVM Sächsische Versand und Medien UG" und einen erweiterten Gegenstand: „der Verkauf und der Versand von Produkten jeglicher Art, insbesondere von Werbeartikeln wie T-Shirts, Feuerzeuge oder ähnliches, die Herstellung von Fanartikeln sowie die Produktion von Digitalmedien" – drei Monate nachdem die Partei ihren Versandshop eröffnet hatte; Geschäftsführer wurde Jens Döbel aus Bermsgrün, dem Gründungsort der Freien Sachsen. Am 20. September 2022, in der Brauhausstraße 6, beriefen die Gesellschafter Döbel ab und bestellten wieder Andres; die Gesellschafter sind dieselben geblieben.38 Heute nennt das Impressum von aufgewacht-magazin.de, dem Abo- und Buchshop der Parteizeitschrift, diese UG als Betreiberin, Geschäftsführer Andres, Kontakt: kontakt@sachsenversand.shop.39 Die Zeitschrift der Partei wird also von einer Gesellschaft vertrieben, die ihrem Vorsitzenden und ihrem Schatzmeister gehört – was mit der Erklärung der Partei im Rechenschaftsbericht, sie halte „keine Beteiligungen an Medienunternehmen", übereinstimmt: Die Partei hält keine Anteile, ihre beiden Spitzenfunktionäre halten alle.40 Ob zwischen Gesellschaft und Partei Verträge oder Zahlungen bestehen, ergibt sich aus keiner der ausgewerteten Unterlagen; im Rechenschaftsbericht 2024 steht unter den sonstigen Einnahmen der Partei genau ein Posten „Abonnement AUFGEWACHT 2024" über 30 Euro.

Wer Andres ist, steht im Verbotsverfahren gegen die NSC: 2014 war er, 24 Jahre alt, Vorsitzender der „Bürgerinitiative Wir für Ebersdorf" gegen eine Asylunterkunft – derselben Kampagne, die die NSC unter dem Tarnnamen „Raus in die Zukunft" mitorganisierte; Beobachter zählten ihn zum Kern der Kameradschaft; bis kurz vor der Kommunalwahl 2014, bei der er für Pro Chemnitz antrat, war er AfD-Mitglied.41 2024 verurteilte ihn das Landgericht Chemnitz wegen versuchter Nötigung zu 3.600 Euro, nachdem das Amtsgericht ihn freigesprochen hatte; sein Verteidiger war Martin Kohlmann.42 Der Mann, der die Finanzen der Partei und den Sachsenversand verantwortet, kam nicht über die Partei in die Szene, sondern über die Szene in die Partei.

Die Partei

Die Vorgeschichte reicht in dieselbe Straße. 2009 hatte die NSC die Chemnitzer NPD unterwandert – Sven Willhardt trat ein, wurde Kreisvorsitzender und trat beim Aufmarsch vom 5. März 2012 schon als Vertreter der „IG Chemnitzer Stadtgeschichte" auf. Als die Landes-NPD „seriöse Radikalität" durchsetzen wollte, brach die Szene mit ihr; wer wie Rahmel finanziell nicht von der Partei abhing, hatte „keinen Grund mehr, Parteiarbeit zu leisten".43 Die Freien Sachsen, gegründet am 26. Februar 2021 in Schwarzenberg, sind neun Jahre später die Lösung dieses Problems: eine Partei, die die Kameradschaftsszene nicht disziplinieren will, sondern ihr Mandate verschafft. Vorsitzender ist der Chemnitzer Anwalt Martin Kohlmann, Stellvertreter der IT-Unternehmer Stefan Hartung aus Aue-Bad Schlema, Kassenwart Robert Andres;44 Michael Brück, früher Landesvorsitzender der Partei Die Rechte in Nordrhein-Westfalen, zog Ende 2020 nach Chemnitz und wurde in Kohlmanns Kanzlei angestellt.45 Der Telegram-Kanal wuchs von 50.000 Abonnenten im Herbst 2021 auf 150.000 im Jahr darauf;46 heute sind es 131.000. Bei der Landtagswahl 2024 erhielt die Partei 2,2 Prozent, bei den Kommunalwahlen 32 von 1.101 Mandaten, in Chemnitz drei Sitze mit 4,9 Prozent.47 Der Verfassungsschutz liest die Kommunalmandate als Vorbereitung darauf, „bei einer nächsten ‚Wende'" auf Personen mit Verwaltungskenntnissen zurückgreifen zu können; Kohlmann sagte im März 2024 in Görlitz über die Mandatsträger, die die Partei aufbaue, 1989/90 habe man „die Alten weitermachen lassen und das Ergebnis ist, dass wir sie jetzt endgültig entsorgen müssen", und schrieb im Dezember 2024 auf Telegram mit Blick auf Syrien, die „Vertreter des Staatsapparates" in Deutschland sollten „ganz genau zugucken", wie „die kleinen Helfer in Syrien gerade zu Hunderten an den Laternenmasten" landeten.34 Das ist der Zweck, den die Partei selbst dem Nachrücken in einen Stadtrat gibt.

Ihre Finanzen liegen offen. Die Rechenschaftsberichte, die die Partei dem Bundestag vorlegt – geprüft von demselben Hannoveraner Wirtschaftsprüfer, der die Berichte der NPD testierte48 –, zeigen für 2022 Einnahmen von 303.657 Euro, davon Spenden natürlicher Personen 141.407 Euro, ein gutes Drittel „nicht zweifelsfrei zuzuordnend", und einen Versand, der bei 96.134 Euro Umsatz netto rund 14.000 Euro brachte, weniger als ein einzelner Großspender; 884 Mitglieder.49 Für 2024 zeigen sie Einnahmen von 655.671 Euro, Wahlkampfausgaben von 279.421 Euro, ein Defizit von 76.482 Euro, Verbindlichkeiten gegenüber Darlehensgebern von 228.350 Euro – im April 2024 hatte Kohlmann eine „Säxit-Anleihe" angeboten, als er mitteilte, das Finanzamt habe 10.000 Euro eingetrieben und er könne seine Mitarbeiter nicht mehr bezahlen34 – und zum 31. Dezember 2024 ein Reinvermögen von minus 44.678 Euro; 1.029 Mitglieder.50 Erstmals stehen darin staatliche Mittel: Mit 2,2 Prozent bei der Landtagswahl überschritt die Partei die Ein-Prozent-Hürde des Parteiengesetzes, und die Festsetzung der Bundestagspräsidentin für 2025 führt sie unter den 21 anspruchsberechtigten Parteien – 148.931,69 Euro, davon 26.050 aus dem Landeshaushalt Sachsen, der Rest vom Bund.51 Die Partei, deren Nachrücker der Rat mit einem rechtswidrigen Beschluss aufhalten wollte, wies zuletzt ein negatives Reinvermögen aus und wird seit 2025 vom Staat mitfinanziert; ihr Shop firmiert im Impressum als „Sachsen-Versand, FREIE SACHSEN, Brauhausstraße 6", Verantwortlicher Andres.52

Die Kanzlei

Martin Kohlmann ist hauptberuflich Anwalt; er vertrat die rechtsterroristische „Gruppe Freital" und verteidigt Holocaust-Leugner.53 Am 8. November 2022 verurteilte ihn das Amtsgericht Chemnitz für eine Rede, die er im Oktober 2020 als Stadtrat im Rat gehalten hatte und in der er nach Auffassung des Gerichts den Völkermord an den Juden geleugnet oder verharmlost hatte; das Oberlandesgericht Dresden hob das Urteil 2024 wegen Rechtsfehlern auf, im März 2025 sprach das Amtsgericht ihn frei.54 Parteizentrale, Shop-Impressum und Kanzlei haben dieselbe Adresse; das Haus gehört ihm nach Recherchen von „Runter von der Karte" seit 2012.55

Der Aufsichtsrat

Vom 16. Mai 2023 bis zum 30. Juni 2024 saß Vincenzo Richter, Jahrgang 1999, Leiter der Chemnitzer Ortsgruppe der Identitären Bewegung, im Aufsichtsrat der städtischen C³ Chemnitzer Veranstaltungszentren GmbH – Stadthalle, Messe, Wasserschloss, Stadion –, entsandt von der Fraktion Pro Chemnitz/Freie Sachsen, der die Sitze nach dem Stärkeverhältnis zustehen (§ 98 SächsGemO).56 Die Verwaltung wollte die Personalie nicht kommentieren; aus dem Gremium hieß es, sie habe sich „mit rechtlichen Mitteln nicht verhindern lassen".57 Im Februar 2023 hatten IB-Kader vor dem Rathaus Einsiedel eine Mauer gegen die Unterbringung von Geflüchteten errichtet.57 In den dreizehn Monaten seines Mandats kaufte seine eigene Immobiliengesellschaft – im Oktober 2022 mit dem damaligen IB-Bundesvorsitzenden Philip Thaler gegründet58 – ein Eckhaus an der Edisonstraße; im November 2023 wurde dort das IB-„Zentrum" eröffnet, im Februar 2024 trat Martin Sellner auf, der österreichische Vordenker der Identitären Bewegung; im April 2024 wurde Richter Bundesvorstand der IB.59 Was der Rat damit tat, steht in Kapitel V.

Die Sicherheitsdienste

Thomas Haller baute Anfang der 1990er die Hooligan-Gruppe HooNaRa auf – der Name steht für „Hooligans Nazis Rassisten", die Gruppe hat ihn sich selbst gegeben;60 nach einem Interview im Fußballmagazin „Rund" trennte sich der CFC 2007 von ihm, seine Firma stellte weiter die Stadionsicherheit61 und wurde noch 2009 für das Stadtfest beauftragt.62 Auf die Ratsanfrage RA-266/2010, ob die Stadt Einfluss auf die Auswahl nehme, antwortete die Verwaltung, die Auswahl erfolge durch den Förderverein, ein Eingriff in dessen Autonomie sei nicht möglich.63 Ob die Stadt das Fest damals mit Geld förderte, ist in den ausgewerteten Unterlagen nicht belegt; belegt ist, dass es auf städtischen Flächen stattfand, die eine Sondernutzungserlaubnis voraussetzen – und eine Erlaubnis kann mit Auflagen versehen werden. Die Antwort verkennt also nicht das Ermessen eines Geldgebers, sondern das eines Erlaubnisgebers. Bis 2019 stellte Haller-Security als Subunternehmer einen Großteil der Ordner im Stadion.64 2023 antwortete die Stadt auf die Anfrage IA-089/2022: Beim städtisch geförderten Bürgerfest 2021 habe die Security Personen eingesetzt, „von denen bekannt ist, dass sie in der rechtsextremen Szene aktiv sind", ohne gewerberechtlichen Verstoß, weil sie „Hilfsleistungen" erbrachten; ein Subunternehmer sei beim Weihnachtsmarkt 2022 aufgetaucht; zu Aufträgen der städtischen Verkehrsbetriebe könne die Stadt keine Auskunft geben; 2019 wurden drei Personen die Zuverlässigkeit nach § 34a GewO wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen versagt, 2020 und 2021 je eine.65 Rechtmäßig: ja. Wirksam gegen die Struktur: nicht feststellbar. Weiterverfolgt: keine Anschlussanfrage dokumentiert.

Die Gruppen

„Revolution Chemnitz" gründete sich im September 2018 aus Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Kreisen der Stadt und plante nach Überzeugung des Gerichts einen bürgerkriegsähnlichen Umsturz für den 3. Oktober; aufgeflogen ist sie, weil ihre Mitglieder am 14. September 2018 auf der Schlossteichinsel Menschen mit Flaschen und Elektroschockern angriffen.66 Die „Chemnitz Revolte" – nicht zu verwechseln mit der Terrorzelle „Revolution Chemnitz" von 2018 – bildete sich im Sommer 2024, „mittlerer zweistelliger Bereich" laut Innenministerium, Treffpunkte am Karl-Marx-Monument, beteiligt an der Gegendemonstration zur Eröffnung des Kulturhauptstadtjahres, die Robert Andres für die Freien Sachsen angemeldet hatte, beworben als „Widerstandsjahr";34 sechs Tage später gingen etwa zwanzig Personen vor der Balboa-Bar am Brühl auf Gäste los.67 Was aus beiden wurde, steht in Kapitel VIII.

Befund

Die beschriebenen Unternehmen, Immobiliennutzungen und Parteistrukturen sind nicht allein wegen ihrer politischen Einbindung rechtswidrig; davon zu unterscheiden sind die genannten Straftaten, Ermittlungen und Vereinsverbote. Alles andere lief über Verfahren, die auf städtischer Ebene geführt werden: Gewerbeanzeige, Nutzungsänderung, Gaststättenanzeige, Versammlungsanmeldung, Zuverlässigkeitsprüfung. Keines davon ist eine politische Erlaubnis – eine Anzeige ist keine Genehmigung, und die Gesinnung eines Eigentümers ist kein Versagungsgrund. Aber jedes davon ist eine Prüfung mit einem Ergebnis, und keine war je Gegenstand einer Ratsvorlage. Das ist die Struktur, gegen die ein Kampf gerichtet sein müsste – nicht mit Verboten, die das Recht nicht hergibt, sondern mit den Prüfungen, die es vorsieht. Ob sie genutzt wurden, lässt sich von außen nicht sehen; die Brauhausstraße zeigt, dass eine Struktur auch still verschwinden kann. Keines der Elemente ist für sich ungewöhnlich – Rechtsrock-Vertriebe, Hooligan-Milieus, rechte Kommunalparteien, Szene-Immobilien gibt es an vielen Orten.68 Was Chemnitz unterscheidet, ist, dass sie hier seit rund zwanzig Jahren nebeneinander bestehen, personell verbunden sind und die einzige Großstadt der Region als Sitz haben. Und die Personen, die diesen Bestand betreiben – der Anwalt, in dessen Haus Partei und Shop residieren, und der Händler, dessen Laden ihre Musik verkauft –, sitzen nach dem Ende des Verfahrens in derselben Fraktion.


III. 2011 bis 2018: Vom benannten Gegner zur Halbierung

Es gab eine Zeit, in der das Rathaus die Strukturen beim Namen nannte. Im November 2011, eine Woche nach dem Auffliegen des NSU, riefen die Oberbürgermeisterin und die demokratischen Fraktionen zum Protest gegen ein geplantes NPD-Schulungszentrum in Markersdorf auf – das Haus, das Rahmel ein Jahr zuvor gekauft hatte.69 Vier Monate später war die NPD aus dem Haus, nicht weil die Stadt gehandelt hätte, sondern weil die Kameradschaft das Bürgerbüro der Partei kündigte; der Aufruf hatte ein Etikett adressiert, die Struktur dahinter blieb, und in den ausgewerteten Amtsblättern und Ratsvorlagen hat sich die Stadt zu dem Haus danach nicht mehr geäußert.43 Im Februar 2012 schrieb das Amtsblatt zum Friedenstag: „Rechtsextremismus ist längst keine Randerscheinung mehr. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet sind Strukturen entstanden, welche die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage stellen", und die Oberbürgermeisterin lud zum Aufruf „Es ist unsere Stadt – Nazis haben hier keinen Platz".70 Am 14. März 2012 stand auf Seite 1: „Danke Chemnitz!" – mehr als 5.000 Menschen, unterzeichnet von Ludwig, den demokratischen Fraktionen, IHK, Handwerkskammer, Kirchen, Jüdischer Gemeinde, DGB.71 Die Aufrufe wiederholten sich bis 2014,72 dann versandeten sie. Was der Rat in diesen Jahren sonst berührte: eine Anfrage zu Nazi-Devotionalien auf Flohmärkten (RA-382/2012) und eine zur Entwaffnung von NPD-Anhängern (RA-129/2017).73 Im Ratsinformationssystem der Jahre 2010 bis 2026 gibt es keinen Vorgang, der „PC Records", „Rechtsrock" oder „Markersdorfer Straße 40" im Titel trägt.74

Was in dieser Zeit auf dem Sonnenberg entstand, kam ohne Rathaus aus. „Rechtes Plenum", 2015 gegründet von enttäuschten Ex-NSC-Kameradschaftern, angeführt von den Niedersachsen Patrick Kruse – 2015 wegen Anschlägen im Umfeld der Kameradschaft „Besseres Hannover", darunter ein Angriff auf einen hungerstreikenden Geflüchteten, zu einem Jahr Bewährung verurteilt – und Karl Schittko sowie einem Erzgebirger, wollte den Stadtteil zur „National Befreiten Zone" machen; das Konzept war aus Dortmund-Dorstfeld kopiert, bis in den Wortlaut der Schmierereien.75 Die Gruppe drehte Propagandavideos, übte im Mai 2016 in einem Steinbruch „militantes Vorgehen" mit Teilnehmern aus drei Bundesländern, und zur „Kiezstreife" gehörte, dass Mitglieder gemeinsam mit Chemnitzer Schülern, vermummt und mit Zaunlatten und Nudelhölzern bewaffnet, vor einer Schule patrouillierten.76 Das Büro der Linke-Landtagsabgeordneten Susanne Schaper wurde so oft angegriffen, bis der Vermieter ihr kündigte.76 Das Innenministerium antwortete auf Landtagsanfragen, es kenne außer Schmierereien nichts Konkretes, hielt den Namen des Propaganda-Blogs für den Vereinsnamen und sah im „Rechten Plenum" „keine sächsische Organisation".77 Davon zu trennen sind die Taten dieser Monate, für die keine Täter ermittelt wurden: ein dreifacher Brandanschlag auf ein von Migranten bewohntes Haus im April 2016, 200 Meter vom Treffpunkt der Gruppe;78 ein Angriff auf ein Wohnhaus des Autors dieses Textes, den er weder der Gruppe noch einer der genannten Personen zurechnet, bei dem die Polizei nach seiner Wahrnehmung wenig Interesse an der Aufklärung zeigte;79 der Sprengsatz am Kulturzentrum Lokomov im November 2016, den Polizei und Politik als Pyrotechnik einordneten.80 Enttarnt wurde die Gruppe nicht vom Staat, sondern durch eine antifaschistische Recherche; danach löste sie sich 2017 selbst auf.78

Befund. In dieser Phase sah der Kampf so aus: Aufrufe mit Adressaten, Unterschriften der Fraktionen, 5.000 Menschen auf dem Neumarkt. Rechtmäßig, als Mobilisierung wirksam, drei Jahre lang wiederholt. Was fehlte, war die Übersetzung in Verwaltungshandeln: Der Protestaufruf gegen ein Haus, über das die eigene Bauverwaltung entschied, blieb ein Aufruf. Das Haus läuft seit fünfzehn Jahren.

Fünf Wochen 2018

In der Nacht zum 26. August 2018 starb Daniel H. auf der Brückenstraße. Was in den folgenden fünf Wochen im Rathaus geschah, steht in fünf Amtsblättern.

31. August, Ausgabe 35. Überschrift „#wirsindmehr"; das Amtsblatt übernimmt den Hashtag des Konzerts, Steinmeier auf der Titelseite, die Oberbürgermeisterin: Der Rechtsstaat funktioniere, man habe „eine schwerwiegende Instrumentalisierung der Trauer" erlebt. Der Stadtrat hielt am 29. August eine Schweigeminute; ein Beschluss folgte nicht. Unter den Teilnehmern des AfD-„Schweigemarsches" und der Pro-Chemnitz-Demonstration vom 1. September war laut tagesschau.de Maik Arnold, ehemaliger Anführer der verbotenen NSC – die Struktur aus Kapitel II lieferte Personal für beide Aufmärsche zugleich.81 In derselben Ausgabe die Bürgerumfrage: Sicherheit als zweitgrößtes Problem, drei Viertel fühlen sich nachts unsicher.82

7. September, Ausgabe 36. Zehn Statements aus Partnerstädten, IHK, TU. Darunter Egmont Elschner, Vorsitzender des Kulturbeirats: Viele Bürger hätten das Gefühl, „die hören mir ja gar nicht zu, die gehen sofort in Verteidigung oder Angriff über, wenn ich meine Probleme mit Zuwanderung und Sicherheit äußere. Ja, sie stellen mich gar auf die rechte Seite."83

14. September, Ausgabe 37. Der Brief der Oberbürgermeisterin: „Diese Gefühle haben Gründe." Wer den Hitlergruß zeige, missbrauche „ehrliche Anteilnahme". Und der Satz, der die Richtung dreht: „Aus Gesprächen in den vergangenen Tagen ist mir deutlich geworden, dass ich die Sorge und auch die Wut, die Straftaten durch Migranten bei einer Reihe von Menschen auslösen, in Chemnitz unterschätzt habe." Einladung zum Bürgerdialog „Wie sicher ist Chemnitz?"84

21. September, Ausgabe 38. Bericht vom Bürgerdialog: mehr Streifen, Videoüberwachung, Justizminister Gemkow verspricht für beschleunigte Verfahren Urteile in höchstens sechs Wochen. Rechtsextremismus kommt im Bericht nicht vor.85

28. September, Ausgabe 39. Der Sieben-Punkte-Plan „Gemeinsam handeln". Punkt 1: Sicherheitspartnerschaft, Videoüberwachung, Aufstockung des Ordnungsdienstes. Punkt 6: „Mit dem Recht auf Asyl verbinden wir die Pflicht, einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. […] Wer die Chance hat und sie nicht nutzt, muss mit Sanktionen rechnen." Das Wort „rechtsextrem" kommt in den sieben Punkten nicht vor.86 Punkt 1 wurde vollständig umgesetzt, der Ordnungsdienst wuchs im Dezember 2018 einstimmig um 13 Stellen; Punkt 7, die Demokratieförderung, mit verdreifachten Bundesmitteln; eine Maßnahme zu Rechtsextremismus enthielt der Plan nicht.87

Zwei Zahlen zu diesen Wochen. Die erste stammt von den Staatsanwaltschaften: Nach Auswertung des Videomaterials von Polizei, Sendern und Bloggern zeigten am 26. und 27. August vierzehn Personen den Hitlergruß; zwölf wurden identifiziert, sieben verurteilt; dazu weitere Verfahren wegen Beleidigung, Angriffen und Sachbeschädigung, überwiegend dem rechten Spektrum zugeordnet.88 Vierzehn von achttausend. Die zweite stammt vom Verfassungsschutz und steht im Lokalen Aktionsplan der Stadt: 150 bis 200 Personen waren 2017 in Chemnitz der rechtsextremistischen Szene zuzurechnen.89 Beide Zahlen entschuldigen nichts; sie zeigen den Abstand zwischen dem, was geschah, und dem, was gesagt wurde.

Befund. Innerhalb von vier Wochen bewegte sich das Rathaus von „#wirsindmehr" über „Diese Gefühle haben Gründe" zu einem Plan, der Sanktionen für Migranten enthält und Rechtsextremismus nicht erwähnt. Die eine Hälfte des Wochenendes – die Tat und die Sorge, die sie auslöste – wurde mit Maßnahmen beantwortet, die andere – die Strukturen, die am 27. August marschierten – mit Begriffen. Die Halbierung war nicht die Erfindung einer Seite; sie war die Politik der Stadt.


IV. Die andere Hälfte: Sicherheit und Ausländerbehörde

Ein Text über rechtsextreme Strukturen, der die Kriminalität auslässt, wiederholt die Halbierung von 2018 spiegelverkehrt. Deshalb steht sie hier, so nüchtern wie der Rest.

Die Polizeidirektion Chemnitz registrierte 2025 im Direktionsbereich 1.892 Fälle von Gewaltkriminalität, 292 mehr als im Vorjahr, das Gros gefährliche und schwere Körperverletzungen; für die allgemeine Kriminalität wurden 16.917 Tatverdächtige ermittelt, davon 27,4 Prozent Nichtdeutsche.90 Sachsenweit waren 38,9 Prozent der Tatverdächtigen der Gewaltkriminalität Nichtdeutsche.91 Die üblichen Vorbehalte gelten – Tatverdächtige sind keine Verurteilten, Altersstruktur und Anzeigeverhalten verzerren –, und sie ändern nichts daran, dass die Sorge, die das Rathaus 2018 in seiner Bürgerumfrage druckte, auch heute einen Gegenstand hat – die Zahlen von 2025 bestätigen die Wahrnehmung von 2018 nicht rückwirkend, sie zeigen, worüber gestritten wird. Dass in Chemnitz über diese Hälfte nur die Freien Sachsen sprächen, stimmt nicht: Im Juni 2023 sagte der Oberbürgermeister gegenüber TAG24: „Wir haben ein Sicherheitsproblem in der Innenstadt. […] Zur Wahrheit gehört, dass sie zum überwiegenden Teil von jungen Männern mit Migrationshintergrund ausgehen."92 Das ist, zwei Monate nach seiner Erklärung gegen Rechtsextremismus im Rat, die zweite Hälfte – deutlicher als jede Fraktion. Er sagt das eine auf Nachfrage einer Landespolitikerin im Rat und das andere auf Nachfrage eines Boulevardportals, keines von beiden aus eigenem Antrieb im Amtsblatt.

Wie der Rat das Thema verhandelt, zeigt die Sitzung vom 9. September selbst. Die Freien Sachsen beantragten einen „gemeinnützigen Arbeitsdienst", freiwillig, „vor allem" für Migranten; die Grünen widersprachen und nannten Beschäftigungsverbote, Verfahrensdauern und fehlende Sprachkurse als das eigentliche Problem; der CDU/FDP-Fraktion ging der Antrag nicht weit genug – „was wir benötigen, sind verpflichtende Maßnahmen" –, ihr Vorsitzender beklagte, ein eigener Antrag sei nicht zur Abstimmung zugelassen worden, die Fraktion ließ die Sitzung unterbrechen, beriet ihr Abstimmungsverhalten und stimmte dann dagegen. Das Rathaus teilte mit, das Sozialamt vermittle Asylbewerber bereits in Arbeitsgelegenheiten, 125 im vergangenen Jahr; für mehr sehe man keinen Spielraum.9 Die Fraktion mit drei Sitzen besetzt das Thema, die größte überbietet es und stimmt dagegen, die Verwaltung erklärt, sie tue es längst.

Was in dieser Debatte nur im Nebensatz der Grünen vorkam, ist der Kern: Ein Teil der Menschen, über deren Arbeitsbereitschaft der Rat streitet, darf nicht arbeiten – Geduldete können Beschäftigungsverboten unterliegen, Ausreisepflichtige, die nicht abgeschoben werden, sitzen zum Teil jahrelang in Unterkünften mit gekürzten Leistungen und ohne legale Möglichkeit, Geld zu verdienen. Wie groß dieser Teil in Chemnitz ist, weist keine ausgewertete Statistik aus. Dem Autor sind als Arbeitgeber solche Fälle bekannt: Leute, die nach einem Praktikum nicht arbeiten dürfen, die ihre Arbeitserlaubnis von heute auf morgen verlieren oder die nicht mehr erscheinen, weil sie in der Nacht zuvor abgeschoben wurden oder ihrem abgeschobenen Lebenspartner nachreisen mussten.93 Das war schon 2018 der Punkt, an dem die als „populistisch" abgetane Rede zum Polizeiantrag am nüchternsten war: Drogenhandel erfordere „nur kriminelle Energie und keine Ausbildung oder Arbeitsgenehmigung" – er sei „der einzige gutbezahlte Job, den Menschen ohne Arbeitsgenehmigung nachgehen können".94 Der Rat lachte an dieser Stelle. Acht Jahre später fordert seine größte Fraktion verpflichtende Arbeitsgelegenheiten zu 80 Cent die Stunde – nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz zulässig auch für die, denen reguläre Beschäftigung verboten ist – für Menschen, deren Problem das Verbot regulärer Arbeit ist. Ein Antrag zu Arbeitsverboten und Verfahrensdauern findet sich in acht Jahren im Ratsinformationssystem nicht; die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Stadt, beim Land und beim Bund – überall und deshalb nirgends.

Ein Fall zeigt, was das in dieser Stadt bedeutet, und er ist kein Fall von Asyl, sondern von Verwaltung. Pham Phi Son kam 1987 als Vertragsarbeiter aus Vietnam nach Karl-Marx-Stadt und arbeitete dreißig Jahre in Chemnitzer Gastronomiebetrieben. 2017 verlor er sein Aufenthaltsrecht, weil er sich neun Monate in Vietnam aufgehalten hatte, nach eigener Angabe wegen eines Krankenhausaufenthalts – nach § 51 AufenthG erlischt eine Niederlassungserlaubnis bei mehr als sechs Monaten Abwesenheit kraft Gesetzes, sofern keine Ausnahme greift; ob eine in Betracht kam, lässt sich ohne die Bescheide nicht beurteilen. Es folgten acht Jahre: ein misslungener Abschiebeversuch, zwei vergebliche Anrufungen der Härtefallkommission, eine erneute Entscheidung der Stadt gegen ein Bleiberecht, obwohl beide Eltern als Fachkräfte arbeiteten, 107.000 Unterschriften. Mitte 2023 gestattete die Stadt den Umzug nach Berlin, nach Darstellung der taz „um den Fall vom Tisch zu bekommen"; im Juli 2025 erteilte das Berliner Landesamt der Familie die Aufenthaltserlaubnis. Der Berliner Flüchtlingsrat sah darin ein Handeln der Chemnitzer Behörden „jenseits aller rechtsstaatlicher Prinzipien", die Anwältin der Familie sagte, das Tragische sei, „dass die Geschichte dieser Familie kein Einzelfall ist" – beides Bewertungen der Beteiligten.95 Die Ausländerbehörde ist ein Amt der Stadt; sie vollzieht das Aufenthaltsrecht als Weisungsaufgabe in eigener Verantwortung des Oberbürgermeisters, der Rat kann über ihre Einzelfälle nicht beschließen, wohl aber Missstände kontrollieren. Der Berliner Aufenthaltstitel wirft Fragen zum früheren Vorgehen auf; er beweist für sich weder eine identische Entscheidungslage noch eine rechtswidrige Entscheidung in Chemnitz. Wer fragt, warum Menschen in Heimen sitzen und nicht arbeiten, muss die Behörde fragen, die es entscheidet – und die sitzt im Rathaus, unter dem Oberbürgermeister, nicht unter dem Rat.

Raub ist Raub, unabhängig vom Pass des Täters; Volksverhetzung ist Volksverhetzung, unabhängig davon, wie viele Räuber es gibt. Die Stadt hat 2018 beide Sätze gesagt – mit drei Wochen Abstand, und den zweiten danach nur noch auf Anlass von außen.


V. Der Rat: Beschließen, ablehnen, kontrollieren

Der Chemnitzer Stadtrat hatte nach der Wahl 2014 sechzig Sitze: CDU 15, Linke 15, SPD 12, Grüne 5, FDP 3, AfD 3, Pro Chemnitz 3, NPD 1, Volkssolidarität 2, Piraten 1.96 Die Fraktionen, die sich selbst als demokratisch bezeichneten, hielten fünfzig Sitze. Was sie damit nach 2018 taten, lässt sich in Vorgängen erzählen; jeder hat eine Fundstelle, und jeder wird an den drei Fragen gemessen.

28. November 2018, Beschlussantrag BA-051/2018 „Erhöhung der Polizeipräsenz", eingebracht vom Autor dieses Textes für die Fraktionsgemeinschaft VOSI/PIRATEN (Volkssolidarität/Piraten). Gefordert wurde eine Verhandlung mit der Landespolizei über mehr Präsenz „vor allem in den Abend- und Nachtstunden", einschließlich „zivile/verdeckte Ermittler zur Eindämmung des Drogenhandels und des Extremismus". Hintergrund war eine Auskunft aus der Landesverwaltung, die Stadt erfülle ihren Anteil am Ordnungsdienst nicht und Land und Stadt seien sich über die Zuständigkeit uneins.97 Die Linke (Pester): Der Stadtrat habe „keinerlei Einfluss", der Antrag verstärke das Unsicherheitsgefühl. SPD (Uhl): „im Stadtrat fehl am Platz". CDU/FDP (Dierks): „intellektueller Populismus". Abbruch der Debatte auf Antrag von CDU/FDP, Ergebnis 7 Ja, 35 Nein, 2 Enthaltungen; im Saal wurde gelacht.98 In derselben Sitzung berichtete die Oberbürgermeisterin, Chemnitz sei „eine der sichersten deutschen Großstädte".98 Zwei Wochen später beschloss derselbe Rat einstimmig 13 zusätzliche Ordnungsdienststellen und die Sicherheitspartnerschaft,99 im März 2019 forderte die Oberbürgermeisterin im Zwischenbericht „stärkeres Engagement von Bund und Land".100 Rechtmäßig: ja. Wirksam: der Inhalt kam, ohne den Antrag. Weiterverfolgt: ja – als Vorlage der Verwaltung, die der Rat einstimmig beschloss, nachdem er denselben Inhalt als Antrag ausgelacht hatte.

7. November 2018, Antworten auf die Ratsanfragen RA-566 und RA-567/2018, gestellt vom Autor. Die Hooligan-Versammlung habe „keinen unmittelbaren Einfluss" auf den Stadtfest-Abbruch gehabt, kein Schaden, keine Regressforderung – entgegen der Pressekonferenz vom 26. August.101 Rechtmäßig: ja. Wirksam: die Frage wurde beantwortet, der Widerspruch zur Pressekonferenz nicht aufgelöst. Weiterverfolgt: nein.

30. Januar 2019. Der Bericht der Oberbürgermeisterin zum Verfassungsschutz-Abend besteht aus einem Satz – „50 Interessierte anwesend"; Berger (Linke) erklärt zum 27. Januar, Gedenken dürfe „kein Ersatz für das Handeln sein, da die Gesellschaft sonst zunehmend nach rechts gleite". Kein Antrag.102 Weiterverfolgt: nein. Beim Bürgerdialog „Rechtsextremismus in Chemnitz" am 27. November 2018 waren vier von sechzig Stadträten anwesend gewesen; eine Chemnitzer Struktur wurde nicht benannt.103

6. März 2019, Stadionverbot. Änderungsantrag des Autors: Stadionverbot für Extremisten als Auflage zum Pachterlass von 500.000 Euro im Jahr; 11 dafür, 31 dagegen, namentlich.104 Drei Tage später fand im Stadion eine Trauerfeier für Thomas Haller statt; am 22. März forderte die Oberbürgermeisterin im Amtsblatt ein „offensives Vorgehen gegen rechte Strukturen im Fußball";105 von einer Umsetzung ist im Amtsblatt bis Ende 2019 nichts zu lesen.104 Im April lehnte die Verwaltung acht von neun Fragen einer Ratsanfrage zum Haller-Gedenken als unzulässig nach § 28 Abs. 6 SächsGemO ab, unterzeichnet vom damaligen Bürgermeister Schulze; keine Rechtsaufsichtsbeschwerde.106 Rechtmäßig: ja (Antrag) / nicht geprüft (Ablehnung der Anfrage). Wirksam: nein. Weiterverfolgt: von der Verwaltung angekündigt, nicht dokumentiert.

15. Juli 2020, BA-083/2020 „CHEMNITZ DU HAST RECHTE". Die Grundsatzerklärung von Linke/PARTEI, Grünen und SPD gegen „antidemokratische, antipluralistische, menschenfeindliche und rechtsextremistische Entwicklungen" wurde in ihren Punkten 1 bis 3 – der eigentlichen Erklärung – mehrheitlich abgelehnt. FDP (Müller-Rosentritt): Der Antrag mache „die Arbeit der vergangenen 30 Jahre zunichte", die Kulturhauptstadtbewerbung könne „im selben Zuge zurückgezogen werden", weil man bestätige, „dass Chemnitz eine vermeintlich rechtsorientierte Stadt wäre". CDU (Di Leo): Es reiche nicht, „sich lediglich auf eine Art des Extremismus zu beziehen". Die Verwaltung reichte keine Stellungnahme aus; Bürgermeister Schulze äußerte sich nicht. Beschlossen wurden nur der Beitritt zur Städtekoalition gegen Rassismus ECCAR, vollzogen im Dezember 2020, und die Prüfung einer Koordinierungsstelle.107 Am Ende der Sitzung fragte Andres (Pro Chemnitz), wie viel Geld 2018 „jeweils im Kampf gegen Rechts- sowie Linksextremismus" ausgegeben worden sei. Rechtmäßig: ja. Wirksam: nur die beschlossenen Punkte, siehe Kapitel VII. Weiterverfolgt: der ECCAR-Beitritt vollzogen, sein Zehn-Punkte-Katalog nach Angabe der Stadt 2025 mangels Personal nicht umgesetzt.

16. November 2021, IA-026/2021 „NSU-Aufarbeitung". Die Antwort nennt 202.089,40 Euro Projektförderung seit 2011 aus Kommune, Bund und Land, einen Gedenkort ohne Planung, und zur Schulung der städtischen Ordnungsbehörden: „Die Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer Aktivitäten obliegt den Sicherheitsbehörden des Freistaates und des Bundes." Nicht beanstandet.108 Rechtmäßig: ja. Wirksam: eine Bestandsaufnahme. Weiterverfolgt: nein.

5. April und 10. Mai 2023, Weltecho. Nach dem Angriff auf einen Besucher einer Kulturveranstaltung erklärte der Oberbürgermeister, die Stadt stelle sich „klar gegen Rechtsextremismus und Rassismus"; zu dieser Haltung habe sie sich „mit der Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas 2025 bekannt". Schaper (Linke): Es bedürfe „einer Strukturerforschung", „an erster Stelle der Stadtrat" müsse reagieren; Zschocke (Grüne): „so klar wie das rechtsextreme Kalkül erkennbar sei, so entschlossen müsse auch die gemeinsame Haltung bleiben"; Kohlmann fragte, wo die Erklärungen gewesen seien, als „Linksextremisten eine Person angegriffen hätten".109 Einen Antrag zur Strukturerforschung hat bis heute niemand gestellt; eine Vorlage der Verwaltung gibt es nicht.110 Einen Monat später beantragten die Freien Sachsen, die Kulturhauptstadt-GmbH solle sich „von Linksextremisten distanzieren", nachdem ein von ihr mitveranstaltetes Podium über rechte Gewalt im Smac, dem Staatlichen Museum für Archäologie, ihre Vertreter per Hausrecht ausgeschlossen hatte; Zschocke: „Niemand müsse mit Rechtsextremen diskutieren"; Drechsler (SPD) lobte, dass die GmbH sich „programmatisch mit der Aufklärung zu neonazistischen Strukturen" befasse; abgelehnt 11:32:1.111 In derselben Sitzung stimmte der Rat dem Ausscheiden Kathleen Kuhfuß' zu, gegen Kohlmann (Kapitel I). Rechtmäßig: ja. Wirksam: eine Erklärung. Weiterverfolgt: nein – kein Antrag, keine Vorlage.

Der Aufsichtsrat, 2023 bis 2024. Der Rat, der einen Nachrücker derselben Fraktion 2026 mit einem rechtswidrigen Beschluss aufhalten will, hat 2023 den Chemnitzer Anführer der Identitären Bewegung dreizehn Monate im Aufsichtsrat seiner Veranstaltungsgesellschaft sitzen lassen (Kapitel II). Die Stadt sah für sich keine Handhabe; ein Antrag, eine Rechtsprüfung, eine Änderung des Gesellschaftsvertrags sind nicht dokumentiert; das Mandat endete durch den Proporz.112 Rechtmäßig: die Entsendung ja. Wirksam: nicht geprüft. Weiterverfolgt: nein.

2010 bis 2026. Im Ratsinformationssystem findet sich in sechzehn Jahren keine Vorlage, kein Antrag und keine Anfrage, die „PC Records", „Rechtsrock" oder „Markersdorfer Straße 40" im Titel trägt.113 Das ist ein Befund über Titel, nicht über Verwaltungshandeln; aber es ist der Rat, der Titel setzt.

Was die Wähler daraus machten. Bei der Stadtratswahl im Mai 2019, sechs Monate nach dem Polizeiantrag und zwei nach dem Stadionverbot, stieg die AfD von 5,6 auf 17,9 Prozent und von drei auf elf Sitze, Pro Chemnitz kam auf fünf; die Linke fiel von 23,6 auf 16,7 Prozent, die SPD von 19,5 auf 11,6. 2024: AfD 24,3 Prozent und fünfzehn Sitze, Linke fünf, Freie Sachsen drei.114 Seit Dezember 2023 stuft das Landesamt für Verfassungsschutz die sächsische AfD als gesichert rechtsextremistisch ein;115 nimmt man diese Einstufung als Maßstab, hat das rechtsextreme Spektrum im Rat in zehn Jahren von einem Zehntel auf knapp ein Drittel der Sitze zugelegt, und die Freien Sachsen sind sein Rand. Gegen den Rand hat der Rat einen rechtswidrigen Beschluss gefasst; gegen die Mitte des Spektrums keinen einzigen.

Befund. Aus einer Position von fünf Sechsteln der Sitze hat die Mehrheit 2018 und 2019 zwei Anträge abgelehnt, die genau das forderten, was die Verwaltung wenig später selbst ankündigte; die vorgetragenen Einwände – „fehl am Platz", „intellektueller Populismus" – lesen sich mehr als Urteile über den Absender denn über den Inhalt, und die AfD hatte drei Sitze. Danach hat dieselbe Mehrheit in den ausgewerteten Vorgängen acht Jahre lang keine abgelehnte Anfrage beanstandet, keine angekündigte Maßnahme eingefordert und keine Vorlage zu einer der Adressen aus Kapitel II verlangt. Der Beschluss vom 9. September ist die erste Handlung dieser Mehrheit gegen eine konkrete Struktur aus eigener Initiative – 2020 hatte sie die Initiative dreier Fraktionen in ihrem Kern abgelehnt –, und sie ist rechtswidrig. Eine Überlegung, als solche gekennzeichnet: Inhalt wird in diesem Rat erst verwaltungsfähig, wenn er von der Verwaltung kommt. Das trifft nicht nur linke Fraktionen – der Polizeiantrag kam von Volkssolidarität und Piraten, Kohlmanns Antrag gegen die Kulturhauptstadt-GmbH fiel unabhängig von seinem Inhalt. Dass zwei der drei abgelehnten Vorgänge vom Autor stammen, ist offengelegt und für die Prüfung unerheblich – sie gilt dem Abstimmungsverhalten, nicht dem Antragsteller. Es erklärt, warum am Ende immer dieselbe Institution als einzig handlungsfähige dasteht: nicht weil sie die besseren Ideen hat, sondern weil sie die einzige ist, deren Ideen nicht an ihrer Herkunft scheitern.


VI. Die Verwaltung: Zuständigkeit, Neutralität, Entscheidungen

Seit 2020 hat die Stadt einen Oberbürgermeister, der das Wort „rechtsextrem" in den durchgesehenen Amtsblättern der Jahre 2021 bis 2024 in keinem eigenen Beitrag verwendet. Das ist keine Wertung, sondern ein Durchsichtsergebnis, und es lässt sich an seinen Handlungen prüfen.

Amtsverständnis. Im Interview vor seiner Vereidigung im Mai 2021 bekräftigte Schulze, er habe eine Zusammenarbeit mit AfD und Pro Chemnitz „kategorisch ausgeschlossen", wolle aber „deutlich unterscheiden zwischen Wählern und Vertretern der politischen Parteien": Unter den 25 Prozent der Wähler sei „eine ganze Anzahl von Leuten, die unzufrieden sind und die Protest wählen. Sie will ich nicht alle in eine Schublade stecken." Und: „Aus meiner Sicht handelt es sich ein Stück weit um Politik- und Verwaltungsverdrossenheit. Ich kann versuchen, an den Stellschrauben zu drehen, die bei mir liegen."116 Das ist das Programm der folgenden Jahre in vier Sätzen: Die Parteien werden benannt und ausgeschlossen, ihre Wähler zu Verdrossenen erklärt, und die Antwort auf Verdrossenheit ist eine bessere Verwaltung. Rechtsextremismus kommt in dieser Diagnose nicht vor – die Unzufriedenheit hat Gründe, aber keine Organisatoren. Die Theorie blieb über Jahre dieselbe: 2024 gegenüber der BBC gegen ein AfD-Verbot – „wir müssen sie politisch bekämpfen"117 –, 2025 zur Eröffnung des Kulturhauptstadtjahres die Erklärung der AfD-Stärke mit „Minderwertigkeitskomplexen" seit der Wende: „Dann sind Menschen auch weniger anfällig für Rechts, als wenn es eine Stadt im Niedergang ist", und als Erfolgsmaßstab, „wenn Chemnitz mit mehr Facetten international wahrgenommen wurde als 2018 durch die Rechtsextremisten".118 Die Theorie ist nicht dumm – regional korreliert wirtschaftliche Lage mit AfD-Ergebnissen. Sie erklärt nur nicht diese Stadt: Die AfD ist hier zwischen 2014 und 2024 gewachsen, während die Arbeitslosigkeit fiel und die Kulturhauptstadt Millionen brachte; die Struktur aus Kapitel II besteht aus einem Anwalt, einem IT-Unternehmer, einem Rechtsrock-Händler mit Immobilie, einem Sicherheitsunternehmer – aus einer Ökonomie, nicht aus Abgehängten; und die Bewerbung selbst datiert den fruchtbaren Boden auf „seit den 1990er Jahren". Was die Theorie so stabil macht, ist, dass sie die einzige ist, für die ein Oberbürgermeister Werkzeuge hat: Wirtschaftsförderung, Ansiedlung, Stadtimage, Kulturhauptstadt sind sein Instrumentenkasten; Verfassungsschutz, Vereinsverbot, Strafverfolgung sind der von anderen. Und sie ist unwiderlegbar: Steigt die AfD trotz Aufschwung, war der Aufschwung nicht groß genug.

Die Äußerungen. Das Wort fiel in sechs Jahren an fünf dokumentierten Stellen: beim ECCAR-Beitritt im Dezember 2020 – „Rassismus und Rechtsextremismus haben keinen Platz in unserer Stadt"119 –; am Friedenstag 2022, als er von „Hass und Hetze – egal gegen wen" sprach, während nach Polizeischätzung mehr als tausend Anhänger der Freien Sachsen durch dieselbe Stadt marschierten, deren Name in der Rede nicht fiel;120 am 5. April 2023 im Rat, nach dem Angriff vor dem Weltecho und nachdem die SPD-Landtagsabgeordnete Hanka Kliese ihm öffentlich vorgehalten hatte, Chemnitz sei durch seine Passivität zur „Spielwiese für gewaltbereite Rechtsextremisten" geworden – die Haltung begründete er mit der Kulturhauptstadtbewerbung, die weiteren Schritte verwies er an „die zuständigen Behörden";121122 gegenüber der BBC 2024, in derselben Woche, in der er an der Kundgebung „Chemnitz für Menschlichkeit" mit 2.100 Teilnehmern teilnahm;123 im Standard 2025. Anlässe, die von außen oder von einem Kalender kommen; in keiner der fünf Äußerungen fällt der Name einer Struktur aus Kapitel II, in keiner ist der Anlass eine eigene Initiative. Im Amtsblatt zum Friedenstag 2024 kommt „rechtsextrem" genau einmal vor: in der Laudatio eines Bürgervereins.124 Wo die Verwaltung Adressaten außerhalb der Stadt hat – Putin als „Feind der Demokratie" 2022125 –, findet sie klare Worte.

Zuständigkeit. Die Zuständigkeitsverweisung aus IA-026/2021 (Kapitel V) hat Geschwister: zum NSU-Dokumentationszentrum erklärte die Stadt 2023, sie beteilige sich „beratend und moderierend";126 zur Eröffnung 2025 ließ der Oberbürgermeister ausrichten, er lehne den Begriff „Täterstadt" ab.127 Bei Corona handelte die Verwaltung – Verbote der Aufzüge von Pro Chemnitz und „Chemnitz steht auf" 2020 und 2021, gerichtlich bestätigt, für den 1. Mai 2021 eine Genehmigung mit Auflagen –, begründet ausschließlich mit Infektionsschutz; wer die Proteste organisierte, kam im Brief des Oberbürgermeisters an die Bürger nicht vor.128

Sellner, Juli 2025 – der Fall, in dem die Verwaltung handelte. Die Fraktion Pro Chemnitz/Freie Sachsen hatte Martin Sellner zu einer öffentlichen Fraktionssitzung im Rathaus zum Thema „Remigration" eingeladen. Die Stadt zog die bereits bestätigte Raumreservierung zurück; Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht sahen am 4. Juli 2025 keinen Anspruch auf den Saal: Ob die Sitzung überhaupt eine Angelegenheit des Rates betreffe, ließ das Oberverwaltungsgericht dem Hauptsacheverfahren; jedenfalls seien mit hoher Wahrscheinlichkeit extremistische und rassistische Inhalte zu erwarten, die gegen die Benutzungsordnung verstießen.129 Das ist die eine Handlung der Verwaltung in sechs Jahren, die eine Struktur beim Namen nannte, rechtmäßig war und Bestand hatte – und sie zeigt, dass die Verwaltung ihr Ermessen kennt: Die Reservierung konnte zurückgezogen werden, und die Stadt entschied, dass sie es wird. Der Haken: Sellner sprach am selben Nachmittag aus einem Fenster der Fraktionsräume zu rund 60 Anhängern, neben Martin Kohlmann, während eine Menschenkette das Rathaus umschloss; der Oberbürgermeister war nicht im Haus; hausrechtliche Folgen sind nicht bekannt.130

KATAPULT, 2024 – der Fall, in dem die Neutralität die andere Richtung nahm. Das Greifswalder Magazin hatte im Sommer 2024 „KATAPULT Sachsen" gegründet, eine Zeitung gegen die AfD, verteilt vor der Landtagswahl, und im August 2024 versuchsweise einen Buchladen in der Zietenstraße 32 auf dem Sonnenberg eröffnet – im Stadtteil des „Rechten Plenums", im Fördergebiet der städtischen Kreativachse; ein Jahr später folgte die feste Redaktion.131 Den Antrag auf Unterstützung über das Kreativachse-Programm lehnte die Stadt ab. Der Verleger führte das im September 2024 öffentlich auf eine von der Stadt verlangte politische Neutralität zurück: abgelehnt, „weil KATAPULT ‚politisch nicht neutral' sei" – „Wer sich gegen Rechtsextremismus und Faschismus einsetzt, ist in Augen der SPD-geführten Stadt nicht mehr neutral."132 Nach Kenntnis des Autors, der die Kreativachse mitinitiiert hat und dort Eigentümer ist, verwies die Verwaltung dabei auf die Nähe zur Landtagswahl.133 Der Bescheid und die angewandten Förderbedingungen wurden für diesen Text nicht ausgewertet; ob die Entscheidung rechtlich mit dem Sellner-Fall vergleichbar ist, bleibt offen. Was sich sagen lässt: Dieselbe Verwaltung, die 2025 einem Rechtsextremisten den Rathaussaal verweigerte, hatte im Jahr zuvor einem Medienprojekt gegen die AfD die Förderung verweigert – nach Darstellung des Antragstellers beide Male unter Berufung auf Neutralität.

Neutralität als Methode. Es wäre bequem, das als Charakterfrage zu lesen; das Material spricht für etwas Strukturelles. Ein Teil ist Amtsverständnis: Verdrossenheit statt Mobilisierung, Stellschrauben statt Adressaten. Der andere Teil ist Rechtsfolge – wo die Stadt selbst Veranstalterin ist, seit 2026 auch beim Kosmos-Festival, das der Rat 2024 mit allen Stimmen außer AfD und Pro Chemnitz an die Verwaltung gab,134 gilt das Neutralitätsgebot; die Absetzung eines Rappers im August 2026 wegen seiner Äußerungen zeigt, wie weit die Veranstalterin es auslegt.135 Denn das Gebot reicht nicht so weit, wie es in Chemnitz angewendet wird. Es verbietet dem Staat, mit Amtsmitteln in den Parteienwettbewerb einzugreifen, und verlangt Sachlichkeit; es verbietet ihm nicht, Gegner der Verfassungsordnung zu benennen – das tut der Verfassungsschutz jeden Tag, und ein Rat darf beschließen, dass Rechtsextremismus in seiner Stadt keinen Platz hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Grenzen 2017 am Düsseldorfer „Lichter aus"-Fall beschrieben: Ein Oberbürgermeister darf sich in Angelegenheiten seiner Gemeinde politisch äußern, auch kritisch gegenüber einer rechtsextremen Versammlung; beanstandet wurde der amtliche Aufruf zum Abschalten der Beleuchtung und zur Gegendemonstration als lenkende Einflussnahme.136 Die Stadt kennt diese Rechtsprechung; ihr Rechtsamt hat 2025 in der Sache Sellner bis vor das Oberverwaltungsgericht argumentiert. Zwischen dem, was das Gebot verbietet, und dem, was Chemnitz unterlässt, liegt der Raum, den dieser Text vermisst – und er wird nicht durch das Gesetz geschlossen, sondern durch die Auslegung, die die Stadt ihm gibt.

Das Gegenteil von Neutralität ist nicht Parteinahme, sondern Entscheidung, und entschieden hat die Verwaltung in jedem Fall dieses Kapitels: den Rathaussaal entzogen, die Förderung versagt, die Zuständigkeit verwiesen, den Widerspruch auf § 20 gestützt, die städtischen Flächen für das Stadtfest ohne Bedingungen an die Security überlassen, weil man „keinen Einfluss" habe (Kapitel II). Diese Fälle sind rechtlich nicht gleich – Förderentscheidung, Zuständigkeit, Widerspruchspflicht, Hausrecht –, und ob in jedem von ihnen Ermessen bestand und wie es ausgeübt wurde, lässt sich ohne die Entscheidungsgrundlagen nicht abschließend beurteilen. Was sich beurteilen lässt, sind die veröffentlichten Begründungen: „keine Handhabe", „kein Spielraum", „obliegt den Sicherheitsbehörden". Sie lassen nicht erkennen, welche Handlungsmöglichkeiten geprüft und weshalb sie verworfen wurden. Die Kritik dieses Textes richtet sich deshalb auf die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen, nicht auf einen nachgewiesenen bewussten Verzicht auf Befugnisse. Und die Richtung, in der die Begründungen ausfallen, ist über acht Jahre dieselbe: ausführlich, wo es um Ordnung und Sicherheit geht – ein Sieben-Punkte-Plan mit Sanktionen für Migranten, eine Auslegung des § 28, die Fragen nach der eigenen Bewerbung unzulässig macht –, und knapp, wo eine Adresse in der Stadt zu benennen wäre.

Befund. Die Handlungen der Verwaltung seit 2020 sind rechtmäßig, in ihrem jeweiligen Zweck wirksam und – mit der einen Ausnahme des Sellner-Saals – ohne Adressaten in der Stadt. Sie werden weiterverfolgt, solange sie niemanden benennen.


VII. Bewerbung und Zivilgesellschaft: Versprechen, Trägerschaft, Kontrolle

Was andere taten

Am 3. September 2018 kamen 65.000 Menschen zum Konzert „#wirsindmehr"; die Stadt unterstützte es, organisiert war es von den Bands. Am 31. August hing am Hochhaus Brückenstraße 2 ein Banner von 17 mal 7 Metern: „Die Würde des Menschen ist antastbar – Artikel 1 (1) Grundgesetz, Stand 27.08.2018". Am 1. September wurden den Teilnehmern des „Trauermarsches" Grundgesetztexte auf die Straße gelegt. Beides kam aus einer Runde im Lokomov, Teil des Kulturbündnisses Hand in Hand; die Werbefläche für das Banner hat der Autor dieses Textes organisiert und bezahlt.137 Die Theodor Heuss Stiftung verlieh der Gruppe dafür 2019 eine Medaille, unter dem Jahresthema „Keine Demokratie ohne Rechtsstaat" – „um sachlich, friedlich und originell auf den Hass nach einem gewaltsamen Todesfall in der Stadt zu reagieren".138 Die Aktion richtete sich nach ihrem Wortlaut gegen alle, die die Würde „mit Füßen treten"; die Stiftung las sie in der Pressemitteilung als Antwort auf Pro Chemnitz und AfD und im Porträt als Antwort auf einen Staat, dem es „nicht gelungen ist, bei den Aufmärschen die Würde aller Menschen zu schützen" – so Robert Verch vom Klub Solitaer; Thomas Heidenreich von den Stadtindianern ergänzte: „Das Konzept der Schrei- und Gegendemos ist einfach nicht mehr förderlich."139 Weder Aktion noch Auszeichnung erscheinen in den Amtsblättern des Jahres 2018 oder 2019;140 im Rat kamen sie nicht vor. Die erste Reaktion aus der Wirtschaft kam ebenfalls binnen Tagen: Der Industrieverein Sachsen 1828 e.V. und der Branchenverband Kreatives Chemnitz e.V. – in dessen Vorstand der Autor sitzt – gründeten die Initiative „Chemnitz ist weder grau noch braun"; über 40 Firmen sagten innerhalb von 48 Stunden Geld zu, nach einem Tag waren 100.000 Euro zusammen, am Ende rund 250.000 Euro von mehr als 200 Spendern. Ein Teil ging als Soforthilfe an die Familie des Getöteten, ein Teil in ganzseitige Anzeigen und Großbanner, und knapp 60.000 Euro flossen 2019 über einen Wettbewerb – 30 Bewerbungen, zwölf nominiert, bis zu 15.000 Euro je Projekt – an genau die zivilgesellschaftlichen Initiativen, die die Stadt in ihren Programmen nicht erreichte.141 Das war privates Geld für eine öffentliche Aufgabe, gesammelt schneller, als die Stadt ihren Sieben-Punkte-Plan schrieb. Im Amtsblatt kam die Initiative genau einmal vor: Am 14. September 2018 stand „Chemnitz ist weder grau noch braun" als Überschrift über einer Seite mit Statements – einer Sprachschulinhaberin, der Präsidenten von IHK und Handwerkskammer, einer Tanzschule, des VW-Betriebsrats –, ohne dass die Initiative, ihre Träger, das gesammelte Geld oder der Wettbewerb erwähnt wurden; die Stadt übernahm den Satz als Rubrik, nicht die Sache.142 Eine Ratsanfrage der Fraktion VOSI/PIRATEN vom Oktober 2018 klärte den Rest: Die Stadt sei weder Urheberin gewesen noch an der Finanzierung beteiligt; beteiligt hätten sich drei städtische Töchter – die C³ Chemnitzer Veranstaltungszentren GmbH, die GGG und das Technologie Centrum –; auf die Frage nach eigenen Finanzierungsmöglichkeiten antwortete die Verwaltung, es gebe Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing, „auf die gegenwärtigen Herausforderungen sind beide Budgets nicht ausgerichtet". Unterzeichnet „i. V. Sven Schulze".143 Wer in Chemnitz beide Hälften benannte – die Tat und die Strukturen –, wurde von jeder Seite der anderen zugeordnet.

Die Recherche-Initiative Chemnitz Nazifrei dokumentierte 2022 die Immobilien der Szene und schrieb im Januar 2025 zur Eröffnung des Kulturhauptstadtjahres, die Stadt schaue bei rechten Strukturen weg.144 Der Gründer des Kosmos-Festivals sagte im September 2026, das Festival habe sich „komplett kapern lassen von einem Berufspolitiker";145 ein Redakteur der Freien Presse schrieb im August 2026, die Rathausspitze habe kein ernsthaftes Interesse an einer wirksamen Entfaltung des Festivals.146 Drei Bewertungen von Akteuren, die sich sonst nicht zitieren, in dieselbe Richtung.

Der Aktionsplan

Es gibt einen Ort, an dem die Stadt die Strukturen aus Kapitel II beim Namen nennt – und dieser Text hat ihn bis zur Gegenprobe übersehen. Seit einem Ratsbeschluss von 2008 führt Chemnitz einen „Lokalen Aktionsplan für Demokratie, Toleranz und für ein weltoffenes Chemnitz", seit 2015 als „Partnerschaft für Demokratie" im Bundesprogramm „Demokratie leben!". Die Fortschreibung 2019 benennt Pro Chemnitz mit dem Wortlaut der Verfassungsschutz-Einstufung, die NSC als „Beleg dafür, dass es verfestigte rechte Strukturen in Chemnitz gibt", die „Verflechtungen mit Musik- und Modelabels und der Chemnitzer Fußballszene", das „NPD-Schulungszentrum", den geplanten „NAZIKIEZ" auf dem Sonnenberg; sie beschreibt eine Koordinierungsstelle, einen Begleitausschuss aus Verwaltung und Zivilgesellschaft und eine „AG Rechtsextremismus", die das Lagebild zusammenführt – beide Gremien nichtöffentlich.147

Womit der Plan ausgestattet ist, sagt er selbst: eine interne Koordinierungsstelle, eine externe aus dem Bundesprogramm, 2019 80.000 Euro im Jahr aus dem städtischen Haushalt für Mikroprojekte bis 3.000 Euro, weitere Mittel, „wenn dies mit den vorhandenen Personalressourcen vereinbar ist".148 2026 stellte die Stadt für den kommunalen Projektfonds des Aktionsplans 56.500 Euro bereit, dazu ein Aktionsfonds aus Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln von 78.960 Euro; 49 Anträge, 18 geförderte Projekte.149 Zum Vergleich: Der kommunale Projektfonds ist damit kleiner als die rund 83.000 Euro, die die Stadt seit 2026 der Fraktion Pro Chemnitz/Freie Sachsen jährlich als Fraktionsmittel zahlt – wobei der Projektfonds nicht der gesamte Mitteleinsatz für Demokratieförderung ist.150 Und nach innen: Der Plan versteht die Verwaltung als „an das Neutralitätsgebot gebunden", die sich „nicht parteipolitisch" positioniere, sich aber „mit Grundrechtsverletzungen fachlich auseinandersetzen und Initiativen unterstützen" könne, „die sich für Demokratie engagieren"; die Fortbildungen, die er beschreibt, dienen dem Coaching zivilgesellschaftlicher Antragsteller für die Anträge des Bundesprogramms.148

Und nach innen? Der Plan bezieht die Verwaltung als Handlungsfeld ein – er nennt einen Workshop von Verwaltung und Zivilgesellschaft zu grundrechtsorientiertem Verwaltungshandeln und einen Kompetenzbedarf innerhalb der Verwaltung; welche regelmäßigen Fortbildungen daraus für die konkret zuständigen Ämter entstanden sind – Ausländerbehörde, Ordnungsamt, Gewerbeamt, Bauaufsicht, also die Stellen, bei denen die Prüfungen aus Kapitel II liegen –, lässt sich aus den ausgewerteten Unterlagen nicht nachvollziehen. Wie es um die Infrastruktur des Plans steht, zeigt ein Detail: Als „Ergebnis" der Vernetzung nennt er die Datenbank praevention-chemnitz.de, die „alle in Chemnitz vorhandenen Angebote zur Demokratieförderung und Gewaltprävention" enthalten sollte, betrieben von einem Verein mit über 90 Angeboten von mehr als 20 Trägern. Seit März 2025 ist sie in eine Datenbank des Landespräventionsrates eingebettet; die Chemnitzer Domain ist verfallen und liefert im September 2026 nur noch Gesundheitswerbung ohne Bezug zur Stadt – während die Präventionsseiten der Stadt weiter auf sie verlinken.151

Der Aktionsplan widerlegt die Annahme, die Stadt habe die Strukturen nicht gekannt oder nie öffentlich benannt. Das Muster ist damit nicht Schweigen, sondern Adressierung nach Publikum: In dem Strategiepapier für das Bundesprogramm stehen die Namen, in den Amtsblattbeiträgen des Oberbürgermeisters steht „Verdrossenheit"; und die Gremien, die das Lagebild kennen, tagen nichtöffentlich.

Wie das Lagebild in Maßnahmen übersetzt wurde, sagt die Fortschreibung 2025 selbst, die einen Ergebnisbericht für 2019 bis 2025 enthält.152 Gefördert wurden 145 kommunale Mikroprojekte und 75 Maßnahmen des Bundesprogramms; „die gesetzten Ziele der Fortschreibung aus dem Jahr 2019 wurden alle mit Maßnahmen untersetzt", die Vorgaben des Ratsbeschlusses von 2008 „somit erfolgreich umgesetzt" – gemessen an Projektzahlen und Teilnehmenden. Die Thesen von 2019 zu NSU-Unterstützernetzwerk und „Kontinuität extrem rechter Strukturen" „behalten ihre Gültigkeit", und die Bürgerschaft, die die Stadt 2025 befragte, gab zu Protokoll: Das Unterstützungsnetzwerk des NSU sei „noch nicht abschließend offengelegt", die Ursachen rechter Gewalt „noch nicht ausreichend" aufgearbeitet, „noch nicht ausreichend aufgeklärt", wie es 2018 zu der Massendemonstration kommen konnte, Chemnitz habe „seitdem den Ruf, für Rechtsextreme eine attraktive Stadt zu sein", rechte Raumübernahmen seien angestiegen. Und zum ECCAR-Beitritt, dem einzigen Punkt der Grundsatzerklärung, den der Rat 2020 beschlossen hatte, schreibt die Verwaltung: „Personelle Ressourcen, um den 10 Punkte Katalog als Verwaltung umzusetzen, sind nicht vorhanden." Der Bedarf, den die Bürger formulierten – „mehr Personalressourcen für Antirassismusarbeit und Demokratieförderung in der Verwaltung bereitstellen", „Antirassismuskonzept entwickeln" –, steht als Bedarf im Plan, nicht als Beschluss. Das ist die Bilanz, die dieser Text an anderer Stelle vermisst, in den Worten der Stadt: Die Lage ist bekannt, die Projekte werden gezählt, und was der Rat 2020 beschloss, hat die Verwaltung fünf Jahre später aus Personalmangel nicht umgesetzt.

Die Bewerbung

Es gibt ein zweites Dokument dieser Art, und der Rat hat den Auftrag dazu am selben Tag erteilt, an dem er sich die Erklärung verbot. Am 15. Juli 2020 lehnte der Stadtrat „CHEMNITZ DU HAST RECHTE" ab, weil die Erklärung Chemnitz als „rechtsorientierte Stadt" darstelle und die Kulturhauptstadtbewerbung gefährde; in derselben Sitzung beauftragte er unter B-112/2020 die Verwaltung, die finale Bewerbung „unter Berücksichtigung der Hinweise aus dem Juryreport" einzureichen – die Inhalte sollte nicht der Rat, sondern die Lenkungsgruppe bestätigen.153 Das Buch, das im September 2020 nach Berlin ging, sagt auf Seite 33: „Unbestreitbar ist Chemnitz seit den 1990er Jahren aber ein Ort, an dem rechte Weltbilder auf fruchtbaren Boden fallen und es für Rechte auch heute noch leicht ist, in der Stadt zu mobilisieren." Und: „Bestärkt durch das Feedback der Jury haben wir die Aufarbeitung der Ereignisse von 2018 […] in den Mittelpunkt unserer Bewerbung gestellt."154 Was der Rat den Chemnitzern im Juli nicht sagen wollte, sagte die Verwaltung der Jury im September – auf deren Wunsch.

Die Bewerbung versprach Institutionen: in der „Europäischen Werkstatt für Kultur und Demokratie" ein „international ausgerichtetes Forschungs- und Schulungszentrum zum Themenkomplex Rechtsextremismus und Gewalt", das „insbesondere Lehrer, Polizeibeamte, Journalisten und Verwaltungsangestellte" schulen sollte, Leitung „Stadt Chemnitz, ASA-FF e. V., Sächsisches Staatsministerium für Soziales" – der Verein, der die NSU-Ausstellung „Offener Prozess" entwickelt hat –, als „Erbe über das Jahr 2025 hinaus", mit der NSU-Ausstellung „Offener Prozess" „dauerhaft im Foyer"; das Projekt „Evolution Chemnitz" zur Erforschung der „Geschichte des Rechtsradikalismus und des Widerstands dagegen in der Region"; KosmosEUROPE als „Festival der Demokratie" gegen „die rechtsradikale Gewalt in Chemnitz".155 Was daraus wurde, steht in Ratsanfragen. Im November 2021 antwortete die Stadt, die Bekämpfung rechtsextremistischer Aktivitäten „obliegt den Sicherheitsbehörden des Freistaates und des Bundes" – dieselbe Stadt, die sich der Jury als Leitung eines Kompetenzzentrums vorgestellt hatte.108 Im März 2023 teilte der Oberbürgermeister mit, neun der über 70 Projekte würden nicht weiterverfolgt, darunter „Evolution Chemnitz", „aus individuellen, professionellen und strukturellen Gründen", ohne Aufschlüsselung; die Antwort datiert auf die Tage zwischen dem Weltecho-Angriff und der Erklärung „klar gegen Rechtsextremismus".156 Die Werkstatt entstand als „Kompetenzaufbauprogramm" für Projektmacher, gefördert von der Bundeszentrale für politische Bildung; von einem Schulungszentrum für Polizei und Verwaltung ist in ihrer Selbstbeschreibung keine Rede.157 Als die FDP im Juni 2024 nach dem Stand der „Legacy"-Projekte fragte – so heißen die Vorhaben, die über das Titeljahr hinaus bleiben sollen –, lautete die Antwort: unzulässig, „kein konkreter Lebenssachverhalt".158 Die Bewerbung nannte die Strukturen, die der Rat nicht nennen wollte; sie versprach die Erforschung, für die sich kein Antrag findet; und sie versprach die Institution, deren Aufgabe die Stadt ein Jahr später an Land und Bund verwies. Was blieb, ist der Titel – 2020 der Grund für das Schweigen, 2023 der Grund für die Haltung, 2025 der Maßstab des Erfolgs.

Die Trägerschaft

Der Rat hat in acht Jahren, was er zu vergeben hatte, der Verwaltung übergeben. Das Kosmos-Festival, mit den Stimmen aller außer AfD und Pro Chemnitz.159 Die Stadtwirtschaft – im Bewerbungsbuch als „egalitär und selbstverwaltet" beschrieben, mit einem „unabhängigen Stadtteilfonds" – in städtischer Hand, „so habe man Kontrolle und könne lenken", mit 32:13.160 Die Kreativachse als städtisches Programm, in dem die Verwaltung entschied, wer Unterstützung bekommt. Die Kulturhauptstadt selbst: Die Bewerbung versprach, sie werde „von den Chemnitzern und Chemnitzerinnen gemacht"; das Budget lag bei einer städtischen Gesellschaft, die es über Ausschreibungen verteilte – über 250 Anträge, etwa 60 bewilligt – und neun Projekte strich.161 Das NSU-Dokumentationszentrum eröffneten 2025 Land, Bund und Trägervereine, die Stadt „beratend und moderierend", mit 149.000 Euro für 2025 und 120.000 für 2026.162 Was die Zivilgesellschaft bekam, bekam sie über das Bundesprogramm, votiert in einem nichtöffentlichen Ausschuss, als Projektmittel. Dass geförderte Akteure deshalb keine rechtsextremen Organisationen benennen dürften, ist nicht belegt – das Podium im Museum Smac zeigt das Gegenteil. Was die gewählten Trägerschaften und Förderverfahren nach Einschätzung des Autors bewirken, ist etwas anderes: Sie konzentrieren die öffentlichen Mittel und Bühnen bei der Verwaltung. Die Akteure, die 2012 das Bündnis unterschrieben, 2018 das Banner bezahlten, 2016 das Rechte Plenum enttarnten und 2023 die Freien Sachsen aus dem Smac aussperrten, haben an diesen Programmen zum großen Teil gar nicht teilgenommen – und die Stadt hat ihre Handlungen weder aufgegriffen noch die Strukturen gestärkt, die sie trugen. Sie wurden nicht bekämpft. Sie wurden übergangen, während die Bühnen, auf denen Position möglich gewesen wäre, in die Verwaltung wanderten. Die Kulturhauptstadt hat, nach Einschätzung des Autors, der an ihr beteiligt war, kulturell vieles übernommen und die politischen Themen ausgespart; seit dem Ende des Titeljahres wird sie mehr oder weniger abgewickelt, und was von den Zusagen blieb, war schon vorher sichtbar – neun Projekte 2023 gestrichen, die Werkstatt ein Kompetenzaufbauprogramm, „Offener Prozess" nicht dauerhaft im Foyer, die Legacy 2024 im Rat nicht abfragbar. Sie hinterlässt zivile Strukturen, die schwächer sind als 2018, weil sie sechs Jahre lang als Auftragnehmer statt als Akteure gebraucht wurden. Die Fraktionen, die dem Oberbürgermeister Formate zur Verwaltung übergeben haben, haben damit die Stelle abgeschafft, die in dieser Stadt noch Position beziehen durfte. Das ist kein Vorwurf an eine Person; es ist die Beschreibung eines Beschlusses.


VIII. Justiz und Verfassungsschutz: Was aus den Taten wurde

Die Frage, was Politik nach 2018 tat, endet nicht an der Rathaustür. Was Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte aus den Taten machten, lässt sich mit denselben drei Fragen prüfen – mit der Grenze, dass die Stadt für keines dieser Verfahren zuständig war.

Der Prozess gegen Alaa S.

Angeklagt war der Syrer Alaa S., dem die Staatsanwaltschaft vorwarf, in der Nacht zum 26. August 2018 auf der Brückenstraße gemeinsam mit einem Flüchtigen Daniel H. erstochen zu haben. Die Anklage wurde viereinhalb Monate nach der Tat erhoben, verhandelt ab März 2019 in einem Hochsicherheitssaal am Dresdner Stadtrand.163 Keine DNA-Spuren am Tatmesser oder an der Kleidung des Opfers; die Anklage fußte im Kern auf der Aussage eines Verkäufers aus dem Döner-Imbiss, der Stichbewegungen gesehen haben wollte.164 Die Verteidigung sah keinen Beleg für eine Tatbeteiligung; die Vorsitzende erklärte, sie habe keinen Zweifel.165 Vor Prozessbeginn hatte die Oberbürgermeisterin der taz gesagt, sie hoffe auf eine Verurteilung, damit die Angehörigen „Ruhe finden"; der Richterbund verwahrte sich gegen die Einflussnahme.166 Neuneinhalb Jahre wegen gemeinschaftlichen Totschlags, vom Bundesgerichtshof 2020 bestätigt;167 im Januar 2025 setzte das Landgericht die Reststrafe nach zwei Dritteln wegen positiver Sozial- und Kriminalprognose zur Bewährung aus – zwei Tage vor Eröffnung des Kulturhauptstadtjahres; die Staatsanwältin betonte, politische Opportunität dürfe keine Rolle spielen.168 Das Verwaltungsgericht hatte ihm 2021 ein Abschiebungsverbot zuerkannt; vom zweiten Tatverdächtigen, Farhad A., fehlt seit der Tatnacht jede Spur.169

Die Angriffe vom 1. September 2018

An diesem Tag griffen Gruppen aus dem „Trauermarsch" Teilnehmer der Gegenkundgebung „Herz statt Hetze" an – geschlagen, getreten, mit Schlagwerkzeugen, unter Rufen wie „Adolf Hitler, unser Führer".170 Unter den Teilnehmern des Marsches war Stephan E., der neun Monate später Walter Lübcke erschoss.171 Der Ministerpräsident kündigte an, die Täter „mit aller Härte des Rechtsstaats" zu verfolgen;172 der Justizminister versprach im Bürgerdialog für beschleunigte Verfahren Urteile in sechs Wochen.173 Von 142 Ermittlungsverfahren zu diesem Wochenende waren bis 2024 97 eingestellt.174 Die Generalstaatsanwaltschaft erhob im September 2021 drei Anklagen gegen 27 Beschuldigte.175 Der erste Prozess endete im Januar 2024 damit, dass die Verfahren gegen drei Angeklagte gegen Zahlung von je 1.000 Euro eingestellt wurden – kein Schuldspruch; zwei Beschuldigte waren untergetaucht.53 2024 lehnte das Landgericht die Eröffnung gegen neun Beschuldigte ab, ihre Beteiligung erschöpfe sich „in der bloßen Anwesenheit und dem Mitlaufen"; über die Beschwerde dagegen ist nichts veröffentlicht.176 Der zweite Prozess, Mai bis August 2025, gegen vier Männer nach Jugendstrafrecht: drei Freisprüche, eine Einstellung; bei dem Angeklagten, dem Beleidigungen und Bedrohungen nachgewiesen wurden, fehlten fristgerechte Strafanträge der Geschädigten, und Landfriedensbruch schied aus, weil die Gruppe nicht groß genug für eine „Menschenmenge" war.177 Die ermittelnden Beamten sagten aus, sie könnten sich kaum erinnern, die Daten seien „wie üblich" aus dem Auskunftssystem gelöscht; die Geschädigten hatten einzelne Angeklagte erkannt und Tritte gegen den Kopf beschrieben.178 Am 12. August 2026 hob der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung nach Chemnitz, ins neunte Jahr nach der Tat; soweit nicht aufgehoben, sind die Freisprüche rechtskräftig.179 Die Betroffenen blieben ohne rechtskräftige Verurteilung derer, die sie angegriffen hatten – wer das war, hat kein Gericht festgestellt – und auf den Kosten der Nebenklage sitzen.180

Die Restaurants und die Bäckerei

2018 wurden neben dem Schalom und dem Mangal weitere ausländische Restaurants angegriffen, das iranische Safran und das persische Schmetterling.181 Für beide teilte die Staatsanwaltschaft Chemnitz am 28. Februar 2019 den Ausgang mit: eingestellt – keine Zeugen, keine DNA, keine Kameraaufnahmen; auch die Täter, die am 7. Oktober 2018 den Inhaber des Safran schwer verletzten, wurden nicht ermittelt. „Erkenntnisse, dass die Taten gegen die ausländischen Gaststätten im Zusammenhang stehen, gibt es derzeit nicht", schrieb die Behörde.182 Beim Schalom wurde ein Täter 2021 erstinstanzlich verurteilt, überführt durch eine DNA-Spur an einem Stein; das Landgericht setzte die Strafe in der Berufung im Juli 2022 auf zehn Monate zur Bewährung fest; im Oktober 2024, sechs Jahre nach der Tat, folgte Anklage gegen vier weitere Männer, der Tatverdacht aus dem Handy des Verurteilten, nicht aus dem Videomaterial von 2018.183 Das Mangal brannte in der Nacht zum 18. Oktober 2018 aus, fünfzehn Menschen schliefen darüber; vier Jahre später sah das Landgericht es als erwiesen an, dass der damalige Betreiber den Brand aus Versicherungsgründen veranlasst hatte, und verurteilte ihn zu acht Jahren; die Verteidigung legte Revision ein, über deren Ausgang ist nichts dokumentiert.184 Der Fall steht hier, weil er 2018 in vielen Texten – auch in meinen – als Beleg für rechte Gewalt diente: Meine damalige Einordnung ging über den damals gesicherten Erkenntnisstand hinaus, und die Szene nutzt den Fall seither als Beleg dafür, dass „die" alles erfinden.

Die Bäckerei Zozan des kurdischen Betreibers Yavuz Kaya auf dem Sonnenberg war schon im Januar 2018 großflächig mit Hakenkreuzen und SS-Runen beschmiert worden; Überwachungsvideos zeigten, wie eine Polizeistreife die Sprüher störte, ein Beamter kurz mit einem Täter sprach und der Wagen wegfuhr, während die Männer weitersprühten.185 Erst nach öffentlichem Druck wurden drei Männer ermittelt und zu Arrest, Geldstrafen und Sozialstunden verurteilt.186 Am 22. Oktober 2018 zerrten Unbekannte einen 33-jährigen irakischen Mitarbeiter der Bäckerei in Flöha unter vorgehaltener Pistole in einen Transporter, brachten ihn in ein Waldstück, schlugen und würgten ihn, zeigten ihm ein Bild seines Chefs und ließen ausrichten, sie hätten „schon etwas an die Bäckerei geschmiert" und würden sie „nächstes Mal abbrennen"; sie nahmen ihm Handy und 915 Euro ab.187 Am 15. März 2019 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, weil kein Täter ermittelt werden konnte.188 Kaya sagte im Prozess um die Schmiererei aus, er habe Angst, weil einer seiner Fahrer entführt worden sei. Farbschmiererei mit Polizeikontakt, der folgenlos blieb; Verurteilung erst nach Presseberichterstattung; ein bewaffneter Überfall mit Brandandrohung, förmlich eingestellt.

Bußmann und Weltecho

Frédéric Bußmann, Generaldirektor der Kunstsammlungen, hörte am 10. März 2022 an einer Bushaltestelle „Heil Hitler"-Rufe, bat die Gruppe, das zu unterlassen, und wurde von fünf Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Fäusten und Tritten angegriffen; die Polizei stellte die Gruppe noch am Abend; der Oberbürgermeister verurteilte den Überfall, der Innenminister lobte die Zivilcourage.189 Ob und wie die fünf verurteilt wurden, ist nicht dokumentiert; das Jugendstrafrecht macht solche Verfahren unsichtbar. Der Kulturmanager Ivo Krug wurde in der Nacht zum 25. März 2023 nach einem Netzwerktreffen von einer neunköpfigen Gruppe verfolgt, aufgefordert, kein Englisch zu sprechen, als „Zecke" bezeichnet und niedergestreckt – Kehlkopf- und Jochbeinbruch; die Polizei traf die Gruppe in derselben Nacht an einem Imbiss an. Der Prozess fand drei Jahre später statt: elf Monate auf Bewährung für den vorbestraften Haupttäter, 4.800 Euro für den zweiten, die Verfahrensdauer strafmildernd; „Politik ist mir Bockwurst", sagte der Ältere, und die Richterin sah „keinen rechtsfeindlichen Angriff bzw. kann ihn nicht nachweisen".190 Für die Tat, für die die Stadt sich 2023 „klar gegen Rechtsextremismus" stellte, sah ein Chemnitzer Gericht eine rechtsextreme Motivation nicht als nachgewiesen an – nicht als ausgeschlossen; für den Rat war das Verfahren drei Jahre lang kein Anlass, nachzufragen.

Wo der Staat funktioniert hat – und warum

„Revolution Chemnitz" wurde am 1. Oktober 2018 festgenommen; das Oberlandesgericht Dresden verurteilte im März 2020 alle acht als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung, den Gründer zu fünfeinhalb Jahren, die übrigen zu Strafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und dreieinhalb Jahren; der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die „Systemwende" am 3. Oktober 2018 „durch bewaffnete, auch tödliche, Anschläge" eingeleitet werden sollte und die Mitgliedschaft „Führungskräften" aus der „rechtsradikalen und gewaltbereiten ‚Szene' – etwa als ‚Neonazi', ‚Skinhead' oder ‚Hooligan'" vorbehalten war.191 Die Gruppe rekrutierte sich, so das Gericht, aus der gewaltbereiten Szene der Stadt; dass es dieselbe Szene ist, deren Läden, Häuser und Kneipen Kapitel II beschreibt, ist die Lesart dieses Textes, keine gerichtliche Feststellung. Gegen die „Chemnitz Revolte" führte der Staatsschutz 2025 zwei Razzien und verfolgte 15 Tatverdächtige in 17 Verfahren; eine Anklage ist bis September 2026 nicht gemeldet, die Freie Presse berichtete im März über das „abrupte Ende" der Gruppe.192 Beide Male war der Auslöser keine Beobachtung der Szene, sondern eine Straftat mit Opfern; beide Male waren die Täter binnen Stunden bekannt. Das ist Strafverfolgung, und im Fall der Terrorzelle hat sie funktioniert – eine Planung wurde vor dem Tag unterbunden, für den sie gedacht war; das gehört in die Bilanz. Nur beginnt sie, wenn jemand verletzt wurde, und endet, wo die Kammer keine Zeit hat; die Frage dieses Textes ist die davor. Gegen Gruppen, die zuschlagen, gibt es ein Verfahren; gegen den Betrieb von Label, Haus, Shop und Kanzlei als Struktur gibt es keins, weil dort niemand zuschlägt.

Der Bus

Wie dieselbe Polizeidirektion mit einem Demonstrationsmittel der anderen Seite umgeht, zeigt ein Fall aus dem Jahr danach. Am 20. September 2025 stoppte die Verkehrspolizei der Polizeidirektion Chemnitz vor Döbeln den Protestbus „Adenauer SRP+" des Zentrums für Politische Schönheit, der als Lautsprecherwagen für den dortigen Christopher Street Day angemeldet war, und beschlagnahmte ihn wegen angeblicher Umbauten. Die telefonisch erreichte Bereitschaftsrichterin hatte die Beschlagnahme abgelehnt; die Polizei führte sie trotzdem durch, ließ sie am Montag vom Amtsgericht Döbeln bestätigen und teilte der Presse am selben Abend mit, eine „richterliche Bestätigung" sei eingeholt worden.193 Das Landgericht Chemnitz stellte am 13. Februar 2026 fest, dass die Bestätigung rechtswidrig war: Mit dem Anruf bei der Richterin sei die Eilkompetenz der Polizei beendet gewesen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde hatte die Polizei Sachsen zuvor zurückgewiesen; ein vierköpfiges Team der Direktion sicherte über 200 Kommentare aus sozialen Medien, „in der Hauptsache" gegen den kontrollierenden Beamten, und leitete Dutzende Verfahren ein.194 Nach Recherchen von MDR Investigativ ließ die Direktion den Bus danach nicht los: Als er in Hessen unterwegs war, schlug ein Chemnitzer Beamter der Berliner Zulassungsbehörde per E-Mail vor, „ohne vorherige Anhörung ein Betriebsverbot mit sofortiger Durchsetzung" zu erlassen; Berlin lehnte ab, das Fahrzeug sei zulassungsfähig. Daraufhin verfasste die Direktion über zwei Monate ein „Handbuch", wann und wie der Bus anzuhalten, zu fotografieren und an der Weiterfahrt zu hindern sei, und verteilte es Anfang Juli 2026 über eine bundesweite Arbeitsgruppe an alle Landespolizeien, die Bundespolizei und die GSG 9 – gestützt allein auf das Chemnitzer Dekra-Gutachten, dem inzwischen 23 entlastende Gutachten gegenüberstehen. In Polizeikreisen heißt es, Chemnitz sei „über das Ziel hinausgeschossen"; ein Mitarbeiter der AG Polizeieinsatz sagte, die Versammlungsfreiheit sei „grundsätzlich höher zu gewichten als etwaige Ordnungswidrigkeiten mit Fahrzeugen". Der Chemnitzer Polizeipräsident musste eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, weil das Deckblatt ein Foto des Kollektivs ohne Rechte verwendete; die Polizei Chemnitz nennt das Ganze einen „technischen Austausch zwischen Behörden".195 Der Fall gehört hierher, weil es dieselbe Direktion ist, deren Streife 2018 die Sprüher an der Bäckerei Zozan weitersprühen ließ, und weil er zeigt, wie viel Initiative eine Behörde entwickeln kann, wenn sie ein Ziel hat.

Der Verfassungsschutz

Zum Bürgerdialog „Rechtsextremismus in Chemnitz" im November 2018 war der Präsident des Landesamtes erkrankt und schickte keine Vertretung;196 im Januar 2019 kam er zu einem Abend über Verfassungsrechte vor 50 Teilnehmern, Chemnitzer Strukturen wurden nicht genannt.197 Der Präsident war Gordian Meyer-Plath. Am 30. Juni 2020 versetzte ihn der Innenminister ohne Begründung ins Kulturministerium, nachdem er sich nach Berichten der taz wochenlang einer Löschanweisung für Daten von AfD-Abgeordneten widersetzt und gewarnt hatte, Sachsen würde „in einem der dynamischsten Felder des modernen Rechtsextremismus" seine Arbeit einstellen; der Referatsleiter, der die Löschung angeordnet hatte, wurde sein Nachfolger.198 Der Verfassungsschützer, der weiter hinsehen wollte, leitet seither das Referat für Strukturwandel, Industriekultur und Europa.199 Dieselbe Behörde führt heute die Freien Sachsen und Pro Chemnitz mit Finanzierungsquellen, Immobilien und Mobilisierungsfunktion.200

Befund. Dort, wo die Öffentlichkeit ein Urteil erwartete, kam es binnen eines Jahres, gestützt auf einen Zeugen, bestätigt vom Bundesgerichtshof; dort, wo niemand hinsah, kam nach acht Jahren keine rechtskräftige Verurteilung, trotz Videomaterial aus vier Quellen. Eine politisch gesteuerte Entscheidung belegt das nicht; ob in den Unterschieden auch unterschiedliche Prioritäten der Behörden liegen, lässt sich aus den ausgewerteten Unterlagen nicht feststellen. Der Kommentator der Amadeu Antonio Stiftung nannte die Chemnitz-Urteile eine „Bankrotterklärung für den Rechtsstaat";201 das ist eine Wertung. Die Zahlen darunter – 142 Verfahren, 97 Einstellungen, drei Einstellungen gegen Geldauflage, drei Freisprüche, keine rechtskräftige Verurteilung wegen Gewalt gegen die Gegendemonstration – sind keine.


IX. Was am 7. Oktober zu tun ist

Die Frage vom Anfang lässt sich jetzt beantworten, und die Antwort ist zweiteilig. Die ausgewerteten Unterlagen belegen, dass Chemnitz seine rechtsextremen Strukturen kennt: Der Aktionsplan benennt sie, ein Begleitausschuss und eine Arbeitsgruppe bearbeiten sie, in einzelnen Bereichen hat die Stadt gehandelt – Zuverlässigkeitsversagungen, ein verweigerter Rathaussaal, ein Widerspruch. Was öffentlich nicht nachvollziehbar bleibt, ist, ob und wie diese Analyse in Prüfungen der zuständigen Fachämter und in eine regelmäßige Kontrolle durch den Rat übersetzt wurde; die Stadt selbst schreibt 2025, für den einen Katalog, den der Rat 2020 beschloss, fehle das Personal. Der Rat hat, soweit das Ratsinformationssystem es zeigt, in acht Jahren keinen Beschluss zu einer der Adressen aus Kapitel II gefasst, außer dem vom 9. September – der einen Nachrücker nicht benannte und trotzdem meinte. Der Monat ist nicht alles, was die Stadt getan hat. Er ist alles, was der Rat aus eigener Initiative gegen eine Struktur unternommen hat, und er ersetzt die Bilanz nicht, die fehlt.

Die Gegenprobe gehört dazu. Ein Sieg der Rechtsextremisten ist das nicht: Die Struktur aus Kapitel II hat in 26 Jahren keine Wahl, kein Amt und keinen Beschluss erobert; was sie erreicht hat, ist ihr eigener Maßstab – bleiben, durch Verbot, Todesfälle und Spaltungen hindurch, an denselben Adressen. Der Preis dafür wird fällig, wenn es einen Anlass gibt, dann in einer Nacht wie der vom 26. August 2018. Der Gewinner steht in Kapitel V: die Partei, gegen die niemand ein Verfahren führt.

Es wäre bequem, daraus einen Steigbügelhalter zu machen; die Belege zeigen etwas anderes. Der Oberbürgermeister handelt, wo das Recht ihn zwingt oder deckt, und nirgends sonst; Neutralität ist bei ihm keine Unterlassung, sondern Methode. Und der Rat hat die Bühnen und Mittel, auf denen Position möglich gewesen wäre, in die Verwaltung geholt – durch Beschlüsse über Trägerschaft und Geld – und die Akteure, die Position bezogen, außen vor gelassen. Er hat den Kampf gegen den Rechtsextremismus nicht verloren. Er hat ihn delegiert.

Am 7. Oktober muss er erneut über das Ausscheiden von Karl Kohlmann beschließen. Er stimmt zu, und ein Mitglied der Mehrheit gibt eine Erklärung zu Protokoll, die nur Registerfakten enthält: die Verurteilungen von 2012 und 2014 und ihren Gegenstand, das Haus Markersdorfer Straße 40 und seine Nutzer, das Label und sein Sortiment, keine Adjektive – seit 2012 der erste Ratsbeschluss, der eine Struktur beim Namen nennt. Das beantwortet die erste Frage des Rasters; wirksam und weiterverfolgt wird es erst durch das, was folgt. Und das darf nicht wieder ein Auftrag an die Verwaltung sein: Solche Aufträge werden, wie dieser Text zeigt, erledigt, soweit sie Ordnungsdienst und Kameras betreffen, und verwiesen, sobald sie eine Adresse betreffen. Die Handlung, die etwas bewirkt, ist eine Rückgabe – Beschlüsse über das, was der Rat zu vergeben hat, jeder auf ein Defizit dieses Textes bezogen und jeder mit einem Maß, an dem er sich messen lässt:

Das Kosmos-Festival zurück an einen freien Träger, gefördert ohne inhaltliche Weisung – gegen die Neutralisierung aus Kapitel VI; Maß: ob das Festival wieder benennen darf, was 2018 auf der Straße stand.

Die Werkstatt für Kultur und Demokratie als Erbe in der Leitung des Vereins, dem sie im Bewerbungsbuch zugesagt war, mit dem Auftrag, den „Evolution Chemnitz" hatte – gegen das Fehlen jeder Strukturerforschung; Maß: eine veröffentlichte Untersuchung der Chemnitzer Strukturen bis Ende 2027.

Die Stadtwirtschaft als das, was die Bewerbung versprach, nutzergetragen mit unabhängigem Stadtteilfonds – gegen die Trägerschaftsverschiebung aus Kapitel VII; Maß: der Fonds existiert.

Die Mittel des Aktionsplans mindestens auf das Niveau, das der Rat seinen Fraktionen zugesteht, und ein jährlicher öffentlicher Bericht der AG Rechtsextremismus an den Rat – gegen die fehlende Verbindung von Lagebild und Kontrolle; Maß: der Bericht liegt vor, und der Rat behandelt ihn.

Ein freier Träger hebt die Bindungen öffentlicher Förderung nicht auf; beschließen lassen sich inhaltliche Autonomie, verlässliche Finanzierung und eine transparente Trägerauswahl, wo nötig im Vergabeverfahren. Nichts davon ist eine Demonstration. Es sind Beschlüsse über Trägerschaft und Geld – die einzige Sprache, in der ein Rat mit der Zivilgesellschaft sprechen kann, ohne sie zu verwalten; sie holen die Akteure aus der Zuschauerecke, nicht für Gegendemonstrationen, deren Konzept schon 2018 „nicht mehr förderlich" war, sondern als Strukturen, die stark genug sind, Namen zu nennen, wenn die Verwaltung es nicht tut. Die Alternative kennt der Leser: ein zweiter rechtswidriger Beschluss, ein zweiter Widerspruch, die Landesdirektion, und ein Nachrücker, dessen Kundschaft in der Blockade das beste Argument für sein Geschäft sieht.

Der einzige Adressat, gegen den der Rat in acht Jahren aus eigener Kraft gehandelt hat, ist der, gegen den ihm das Gesetz das Handeln nicht erlaubt. Das ist der Kampf gegen Rechtsextremismus, soweit der Rat ihn führt, Stand September 2026: ein Monat.


Anhang

A. Quellen (Auswahl, mit Abrufdatum)

Ratsinformationssystem Stadt Chemnitz [D]: RA-266/2010 „Security Stadtfest 2010"; RA-382/2012; RA-129/2017; RA-566/2018, RA-567/2018; RA-245/2019 „Stadtfest"; IA-026/2021 „NSU Aufarbeitung in Chemnitz" (Anfrage 28.10.2021, Antwort 16.11.2021); IA-089/2022 „Sicherheitsdienst- und Wachgewerbe in Chemnitz" (Antwort 13.01.2023); RA-065/2023 „Terror des rechtsextremen NSU" (Anfrage 15.05.2023, Antwort 05.06.2023); BA-034/2024 (Beschluss 17.04.2024); BA-051/2018 „Erhöhung der Polizeipräsenz" (abgelehnt 28.11.2018, 7:35:2); BA-083/2020 „CHEMNITZ DU HAST RECHTE" (Punkte 1–3 abgelehnt 15.07.2020); B-112/2020 (Bewerbung Kulturhauptstadt, 15.07.2020); RA-026/2023 (Bidbook-Projekte, Antwort 29.03.2023); RA-119/2024 (Umsetzung BidBook, Antwort 06.06.2024); Bewerbungsbuch II „C the Unseen" (September 2020, deutsche Übersetzung); Lokaler Aktionsplan, Fortschreibungen 2019 und 2025 (Stadt Chemnitz, Demokratieförderung). Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 28.11.2018, 30.01.2019, 15.07.2020, 05.04.2023 und 10.05.2023; B-038/2019 (Sänger), B-081/2023 (Kuhfuß), BA-026/2023.

Amtsblatt der Stadt Chemnitz [D]: Nr. 8/2012 (22.02.), Nr. 11/2012 (14.03.); Nr. 35/2018 (31.08.), 36/2018 (07.09.), 37/2018 (14.09.), 38/2018 (21.09.), 39/2018 (28.09.), 48/2018 (30.11.), 50/2018 (14.12.); Nr. 4/2019 (25.01.), 10/2019 (08.03.), 12/2019 (22.03.); Nr. 47/2021 (26.11.); Nr. 10/2022 (11.03.); Nr. 10/2024 (08.03.).

Gerichte und Behörden [D]: BGH, Pressemitteilung Nr. 146/2026 (12.08.2026) zu LG Chemnitz, Urteil vom 27.08.2025, 2 KLs 373 Js 96/21 jug; BGH, Pressemitteilung Nr. 103/2021 (07.06.2021), Beschluss vom 20.05.2021, 3 StR 418/20 (Revolution Chemnitz), Vorinstanz OLG Dresden 4 St 3/19, Urteil vom 24.03.2020; LG Chemnitz, Urteil im Verfahren Mangal (Oktober 2022); Amtsgericht Chemnitz, Urteil November 2014 (Rahmel); Handelsregister Amtsgericht Chemnitz HRB 32388; Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 der Polizeidirektion Chemnitz (Medieninformation 115/2026) und des Freistaates Sachsen; Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen, Einträge „Pro Chemnitz" / „Freie Sachsen"; Bundeswahlleiterin, Finanzordnung Freie Sachsen; Deutscher Bundestag, Drucksache 20/15145 (Rechenschaftsbericht Freie Sachsen 2022, berichtigt, S. 23–35) und Drucksache 21/4185 (Rechenschaftsbericht 2024 mit Vorjahr 2023, S. 205–218); Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2025 (31.01.2026); Theodor Heuss Stiftung, Pressemitteilung 21.02.2019 und Porträt „Wenn Würde nicht mehr gilt" (Föhrding/Verfürth); Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.09.2017, 10 C 6.16 („Lichter aus").

Presse [P]: Freie Presse 09./11.09.2026 (Nachrücker), 14.09.2026 (Arbeitsdienst-Antrag), 06.03.2025 (Brandmauer-Debatte im Stadtrat), 25.07.2025 (Interview Schulze, Umgangston), 17.03.2026 (Urteil Weltecho-Angriff), 15.06.2023 (IB-Kader im C³-Aufsichtsrat), 06.04.2023 (Susanne Kiwitter, Schulze-Erklärung/Kliese), 29.01.2024 (Schulze zu AfD-Verbot), 21.10.2022 (Mangal), 22.08.2019 (Urteil Alaa S.); Der Standard, Birgit Baumann, 18.01.2025 (Interview Schulze); taz, Marina Mai, 18.07.2025 und 2023 (Fall Pham Phi Son); DNN 07/2025; taz, Konrad Litschko, „Sachsens Verfassungsschutzchef: Versetzung nach Disput über AfD", 01.07.2020; L-IZ, „Der Abgang von Gordian Meyer-Plath", 07/2020; Blick 08/2025 und Flurfunk Dresden 26.08.2025 (KATAPULT Sachsen, Eröffnung Zietenstraße 32); katapult-magazin.de, „Wir gründen KATAPULT Sachsen!" (2024); KATAPULT-Newsletter, Benjamin Fredrich, September 2024 (Ablehnung durch die Stadt, Sonnenberg); diesachsen.de 03.12.2020 (ECCAR-Beitritt); MDR/dpa 05.03.2022 (Friedenstag); Spiegel 05.03.2022 (Freie-Sachsen-Aufmarsch); taz 22.08.2019; Berliner Zeitung Januar 2025 (Entlassung); Endstation Rechts 2021 (Gründung Freie Sachsen); Johannes Grunert, „Kameradschaft vs. NPD – Chemnitzer Naziszene spaltet sich", ZEIT-Störungsmelder 14.03.2012, und „‚Nationale Sozialisten Chemnitz' – Verbotsverfügung mit Lücken", Publikative.org 10.04.2014; ZDF/Frontal (Revolution Chemnitz: Rechter Terror mit Tradition); Belltower News (Freie Sachsen, PC Records); tagesschau.de, „Monitor"-Recherche: Schulterschluss der AfD mit Rechts; Johannes Grunert, „Rechtes Plenum Chemnitz", der rechte rand Nr. 163, November 2016; IZDA Chemnitz, „Neonazis in Chemnitz" (Übersichtsseite); taz, „Polizei ließ Nazi-Sprüher walten" / „Die Nazi-Sprayer von Chemnitz", 11./12.01.2018; t-online 09.01.2018; veto.noblogs.org, „Eine Stadt mit rechter Tradition" (Zozan-Urteil); Freie Presse, „Entführung eines Irakers – Ermittlungen eingestellt", 15.03.2019; LfV Hessen, Aktenprüfungsbericht 266-S-520 007-CO1/2014 ("NSU-Akten"), veröffentlicht durch FragDenStaat/ZDF Magazin Royale, Oktober 2022; Andreas Förster, „Geleakte NSU-Akte: Wo der Verfassungsschutz versagt hat", der Freitag, 13.11.2022; TAG24 05.05.2021 (Interview Schulze vor der Vereidigung), 09.06.2023 (Interview Schulze, Sicherheitsproblem Innenstadt), 08.09.2026; nd 2023/2025 (Dokumentationszentrum); MDR 2019 (Haller-Security); epd/migazin Mai 2025; Verband der Beratungsstellen, PM 27.08.2025; Michael Kraske, „Chemnitz-Urteile: Bankrotterklärung für den Rechtsstaat", Belltower/Amadeu Antonio Stiftung 03.09.2025; MDR (142/97 Verfahren); RAA Sachsen, Prozessdokumentation 2025; Freie Presse 01/2026 (EG Nigrum).

Recherche-Initiativen [R]: Chemnitz Nazifrei, Reihe „Naziläden" 2022 und Aufruf 18.01.2025; Wachsam in Chemnitz; Exif; Antifaschistisches Infoblatt; Runter von der Karte.

Eigene Anschauung / Erhebung [E]: Abruf der Datenschnittstellen von pcrecords.net am 13.09.2026 und des Impressums von sachsenversand.shop (Stand 10.09.2026); Staatsanwaltschaften Chemnitz und Dresden, Auskunft 2020 zu Verfahren 26./27.08.2018; Volltextdurchsicht der Amtsblätter 2018–2019 und 2021–2024; Titeldurchsicht Ratsinformationssystem 2010–2026; Redemanuskript und Abstimmungsergebnisse 28.11.2018 und 06.03.2019 (Manuskript veröffentlicht: larsfassmann.de, 30.11.2018).

B. Zur Methode und zur Person

Der Text ist aus der Beobachterperspektive geschrieben und bewertet Handlungen, nicht Lager. Er stützt sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Dokumente, Protokolle, Register, Urteile und Presseberichte sowie auf eigene Beobachtung; Stellungnahmen der Genannten wurden nicht eingeholt. Wo eine Frage nur die Beteiligten beantworten könnten, ist sie als Frage stehen gelassen. Hinweise auf Fehler werden geprüft; notwendige Korrekturen werden mit Datum kenntlich gemacht. Er hat keine Stellungnahmen eingeholt – weder bei der Stadt Chemnitz noch bei der Fraktion, dem Label oder der Partei. Deshalb erhebt er keine ungeklärten individualisierten Vorwürfe strafbaren, eigennützigen oder bewusst rechtswidrigen Verhaltens; er beschränkt sich auf belegte Tatsachen, auf das, was in öffentlichen Dokumenten steht und was nicht darin steht, und auf klar als solche gekennzeichnete Bewertungen. Wo er von Untätigkeit spricht, meint er: In den ausgewerteten öffentlichen Unterlagen findet sich keine dokumentierte Handlung – nicht: Es gab keine. Was sich aus öffentlichen Quellen nicht klären ließ, ist als nicht dokumentiert bezeichnet oder weggelassen.

Die Belege stehen in Fußnoten. Jede Fußnote beginnt mit einer Herkunftskennung: [D] für Dokumente (Amtsblatt, Ratsinformationssystem, Register, Gerichte, Behörden), [P] für Presse, [R] für Recherchen zivilgesellschaftlicher Initiativen, [E] für eigene Anschauung oder eigene Erhebung. Das Quellenverzeichnis steht im Anhang. Wo eine Behauptung nur eine Überlegung ist, ist sie als solche bezeichnet.

Zur Person, soweit es für die mit [E] gekennzeichneten Stellen nötig ist: Der Autor saß von 2014 bis 2019 im Chemnitzer Stadtrat (Fraktionsgemeinschaft VOSI/PIRATEN (Volkssolidarität/Piraten)) und hat drei der in Kapitel V beschriebenen Vorgänge selbst eingebracht – den Beschlussantrag BA-051/2018 zur Polizeipräsenz, die Ratsanfragen RA-566 und RA-567/2018 zum Stadtfest-Abbruch und den Änderungsantrag zum Stadionverbot vom März 2019; er ist Eigentümer mehrerer Häuser am Sonnenberg, hat die Kreativachse mitinitiiert, sitzt im Vorstand von Kreatives Chemnitz e.V., einem der beiden Träger der Initiative „Chemnitz ist weder grau noch braun", und hat die Werbefläche für das Banner vom 31. August 2018 organisiert und bezahlt. Mehr dazu steht an anderer Stelle dieses Blogs.



Fußnoten

[1] [E] Transkript des Sitzungsvideos
[2] [E] Transkripte der Stadtratssitzungen vom 02.09. und 09.09.2026; [D] Vorlage B-131/2026
[3] [D] § 18 Abs. 1 und 2 SächsGemO
[4] [P] Freie Presse, 11.09.2026; [D] Amtsgericht Chemnitz, Urteil November 2014 (Rahmel)
[5] [P] Freie Presse, 11.09.2026
[6] [D] Sächsische Gemeindeordnung, §§ 18, 20 Abs. 5 und 52; Rechtsschutz nach §§ 114–116 SächsGemO
[7] [D] § 52 Abs. 2 SächsGemO
[8] [D] § 20 Abs. 5 SächsGemO in Verbindung mit § 4 Abs. 4 SächsGemO (Heilung von Verfahrensmängeln nach Ablauf eines Jahres; Ausnahmen bei Widerspruch des Bürgermeisters, Beanstandung durch die Rechtsaufsichtsbehörde oder Geltendmachung des Mangels innerhalb der Frist), Fassung auf revosax.sachsen.de
[9] [P] Freie Presse, Benjamin Lummer, „Streit in Chemnitz: Sollten mehr Migranten für gemeinnützige Arbeit verpflichtet werden?", 14.09.2026
[10] [P] TAG24, „OB Sven Schulze vor Vereidigung im großen TAG24-Interview: ‚Es wird Opfer der Pandemie geben'", 05.05.2021
[11] [P] Freie Presse, „Brandmauer-Debatte jetzt auch in Chemnitz", 06.03.2025
[12] [D] Niederschrift 30.01.2019, TOP 7.1
[13] [D] Niederschrift 10.05.2023, TOP 6.1
[14] [R] Belltower, Wachsam in Chemnitz
[15] [R] Belltower News (PC Records); Wachsam in Chemnitz
[16] [R] Wachsam in Chemnitz; Belltower News
[17] [D] Amtsgericht Chemnitz, Urteil November 2014; [P] Prozessberichterstattung November 2014 (Freie Presse, Belltower)
[18] [P] Prozessberichterstattung zum Urteil November 2014 (Freie Presse, Belltower)
[19] [P][R] Prozessberichterstattung 2014; Belltower News (PC Records)
[20] [P] Belltower News, Januar 2025
[21] [P] Grunert, Störungsmelder 14.03.2012
[22] [D] OVG Sachsen, Urteil vom 08.09.2016, 3 C 8/14 (Struktur, Mitgliedsbeiträge, Treffen, Tarnbezeichnungen); [P] Meyer-Plath, zitiert nach Wikipedia „Nationale Sozialisten Chemnitz" (konspirative Organisation); Grunert, Publikative.org, 10.04.2014 (Schieß- und Kampfsporttraining, Racheaktion 22.07.2012, Maik Eminger)
[23] [D] Sächsisches Amtsblatt 17.04.2014, S. 570
[24] [D] OVG Sachsen, Urteil vom 08.09.2016, 3 C 8/14
[25] [P][D] ZDF Frontal; OVG Sachsen 3 C 8/14
[26] [R] Exif, AIB
[27] [R] Chemnitz Nazifrei, Reihe „Naziläden", 2022
[28] [D] LfV Hessen, Aktenprüfungsbericht 266-S-520 007-CO1/2014 vom 20.11.2014, „NSU-Akten", veröffentlicht durch FragDenStaat/ZDF Magazin Royale 2022
[29] [E] Abruf der öffentlichen Datenschnittstellen von pcrecords.net
[30] [R][P] Antifaschistisches Infoblatt; Belltower News (Oidoxie / Combat 18)
[31] [E] pcrecords.net, Selbstdarstellung des Ladens, Abruf 13.09.2026
[32] [R] Chemnitz Nazifrei, Reihe „Naziläden" 2022 – die dort zitierte Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion wurde im Ratsinformationssystem nicht ermittelt und ist hier nur über diese Recherche belegt
[33] [E] Angaben aus der Stadt gegenüber dem Autor, nicht dokumentiert
[34] [D] Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen, Eintrag „Freie Sachsen", Berichtsjahr 2024 (verfassungsschutz.sachsen.de, Stand 24.08.2026)
[35] [R] Naziwatch Chemnitz; Chemnitz Nazifrei
[36] [D] Handelsregister Amtsgericht Chemnitz, HRB 32388, Bekanntmachungen 02.04.2019 und 27.09.2021, Gründungsurkunde 14.03.2019 (Registerakte)
[37] [D] Amtsgericht Chemnitz, Registerakte HRB 32388, Gründungsurkunde (Musterprotokoll) vom 14.03.2019, UR-Nr. 1218/2019, Notar Arne Schwerd, Chemnitz; Gesellschafterbeschluss vom 20.09.2022 (Gesellschafter Kohlmann und Andres); abgerufen über das Registerportal am 14.09.2026
[38] [D] Amtsgericht Chemnitz, Registerakte HRB 32388: Urkunde vom 27.09.2021, UR-Nr. 8078/2021 (Satzungsänderung, Geschäftsführerwechsel), Gesellschafterbeschluss vom 12.10.2021, Bescheinigung nach § 54 GmbHG vom 14.10.2021 mit Satzung, Gesellschafterbeschluss vom 20.09.2022 (Abberufung Döbel, Bestellung Andres); abgerufen über das Registerportal am 14.09.2026
[39] [E] Abruf 13.09.2026
[40] [D] BT-Drs. 20/15145, S. 33
[41] [P] Grunert, Publikative.org, 10.04.2014
[42] [P] Freie Presse, „Landgericht Chemnitz: Landtagskandidat der ‚Freien Sachsen' wegen versuchter Nötigung verurteilt", August 2024
[43] [P] Grunert 2012
[44] [P] Endstation Rechts
[45] [P] TAG24 05.05.2021; Belltower News; [R] Runter von der Karte
[46] [D] Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2022 (Telegram-Reichweite), zitiert nach Wikipedia „Freie Sachsen"
[47] [D] Bundeswahlleiterin, Parteienverzeichnis (Freie Sachsen, Finanzordnung 2021); Statistisches Landesamt Sachsen, Kommunalwahlen 2024; LfV Sachsen (32 von 1.101 Mandaten)
[48] [D] WPK, Zusammenstellung eingeschränkter Bestätigungsvermerke 2017 und 2023
[49] [D] BT-Drs. 20/15145, S. 23–35
[50] [D] BT-Drs. 21/4185, S. 205–218
[51] [D] Deutscher Bundestag, Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2025, Anlage 2, Stand 26.01.2026
[52] [E] sachsenversand.shop, Impressum und Shop-Kategorien, Abruf 10.09.2026
[53] [P] Belltower News, Porträt Martin Kohlmann / Freie Sachsen (Mandate Gruppe Freital, Holocaust-Leugner); Belltower News, Michael Kraske, 03.09.2025 (erster Prozess Januar 2024)
[54] [P] Freie Presse, Erik Anke, „Urteil gegen rechtsextremen Chemnitzer Stadtrat Kohlmann aufgehoben", März 2025; Freie Presse, Michael Müller, „Verharmlosung des Holocaust: 6000 Euro Strafe für ‚Freie Sachsen'-Chef Martin Kohlmann", 08.11.2022
[55] [R] Runter von der Karte
[56] [D] Ratsinformationssystem der Stadt Chemnitz, Gremienübersicht Vincenzo Richter (Aufsichtsrat C³, Mitglied 16.05.2023–30.06.2024)
[57] [P] Freie Presse 15.06.2023
[58] [D] HRB 35313
[59] [P] taz, Berliner Zeitung, nd; [D] Vereinsregister VR 3135 Amtsgericht Paderborn
[60] [R] IZDA Chemnitz, „Neonazis in Chemnitz"
[61] [P] Rund – Das Fußballmagazin, 2007; MDR 2019 (Haller-Security)
[62] [R][D] RA-266/2010
[63] [D] RA-266/2010
[64] [P] MDR 2019 (Haller-Security als Subunternehmer im Stadion)
[65] [D] IA-089/2022, § 34a GewO
[66] [D] OLG Dresden, Urteil vom 24.03.2020, 4 St 3/19; [P] dpa/Belltower März 2020
[67] [P] Radio Chemnitz, April und August 2025; [D] Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage (Juliane Nagel, Linke), 2025
[68] [D] Verfassungsschutzbericht 2025
[69] [D] Amtsblatt der Stadt Chemnitz, November 2011 (Protestaufruf gegen das geplante NPD-Schulungszentrum in Markersdorf)
[70] [D] Amtsblatt (Nr. 8, 22.02.2012)
[71] [D] Amtsblatt Nr. 11/2012 (14.03.2012)
[72] [D] Amtsblatt der Stadt Chemnitz, Ausgaben zum Friedenstag 2012–2014
[73] [D] RA-382/2012, RA-129/2017
[74] [E] Titeldurchsicht des Ratsinformationssystems der Stadt Chemnitz, Vorgänge 2010–2026, September 2026
[75] [P] Grunert, „der rechte rand" Nr. 163, 11/2016
[76] [P] Grunert 2016
[77] [P] Grunert 2016, unter Berufung auf Antworten des SMI
[78] [R][P] IZDA Chemnitz, Belltower, EFBI Policy Paper 2021
[79] [E] eigene Erfahrung des Autors als Eigentümer des Hauses
[80] [E] eigene Beobachtung des Autors als Anwohner; [P] Lokalberichterstattung zum Lokomov-Vorfall, November 2016 (Freie Presse, TAG24)
[81] [P] tagesschau.de, Monitor-Recherche
[82] [D] Ausgabe 35
[83] [D] Ausgabe 36
[84] [D] Ausgabe 37
[85] [D] Ausgabe 38
[86] [D] Ausgabe 39
[87] [D] Amtsblatt 39/2018 und 50/2018
[88] [E] eigene Erhebung bei den Staatsanwaltschaften, veröffentlicht 2020
[89] [D] Lokaler Aktionsplan, Fortschreibung 2019, Zitat aus dem Bericht des LfV Sachsen 2017 (Stand 06.04.2018)
[90] [D] PKS 2025 PD Chemnitz
[91] [D] PKS Sachsen 2025
[92] [P] TAG24, „OB Schulze im TAG24-Interview: ‚Ich bin überzeugt, dass wir uns nicht blamieren werden'", 09.06.2023
[93] [E] eigene Kenntnis des Autors als Arbeitgeber (chemmedia AG); keine Einzelfälle benannt
[94] [E] Redemanuskript zum Antrag BA-051/2018, Stadtrat 28.11.2018, veröffentlicht als „Gelächter im Stadtrat zur Sicherheitslage", larsfassmann.de, 30.11.2018
[95] [P] taz, Marina Mai, „Vietnamesische Familie in Berlin: Der Kampf hat sich gelohnt", 18.07.2025; frühere Berichte taz 2023 („Von Abschiebung bedrohter Vietnamese: Umzug nach Berlin"), Freie Presse (Härtefallkommission), DNN 07/2025
[96] [D] Statistisches Landesamt Sachsen / Stadt Chemnitz, Ergebnis der Stadtratswahl 2014
[97] [E] mündliche Auskunft, Quelle nicht benannt
[98] [D] Amtsblatt 50/2018, Niederschrift Stadtrat 28.11.2018, TOP 5 und 9.6
[99] [D] Amtsblatt 50/2018
[100] [D] Amtsblatt 10/2019 (08.03.2019), Zwischenbericht der Oberbürgermeisterin „Stärkeres Engagement von Bund und Land gefordert"
[101] [D] RA-566/2018 und RA-567/2018, Ratsinformationssystem
[102] [D] Niederschrift Stadtrat 30.01.2019, TOP 4 und 5
[103] [D] Amtsblatt 48/2018 und 4/2019; [E] Teilnahme des Autors
[104] [E] Abstimmungsergebnis vom 06.03.2019, eigene Aufzeichnung als Stadtrat
[105] [D] Amtsblatt 12/2019
[106] [D] RA-245/2019, § 28 Abs. 6 SächsGemO, Ratsinfo
[107] [D] BA-083/2020, Niederschrift Stadtrat 15.07.2020, TOP 10.9 und 11
[108] [D] IA-026/2021, Ratsinfo
[109] [D] Niederschrift Stadtrat 05.04.2023, TOP 3 und 4
[110] [E] Titeldurchsicht Ratsinfo 2023–2026
[111] [D] BA-026/2023, Niederschrift Stadtrat 10.05.2023, TOP 5, 6.1, 8.11
[112] [D] Ratsinfo
[113] [E] Ratsinfo
[114] [D] Statistisches Landesamt Sachsen, Stadtratswahlen Chemnitz 2019 und 2024
[115] [D] Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen, Einstufung des Landesverbandes der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung, Dezember 2023; [P] Freie Presse 29.01.2024
[116] [P] TAG24, „OB Sven Schulze vor Vereidigung im großen TAG24-Interview: ‚Es wird Opfer der Pandemie geben'", 05.05.2021
[117] [P] Freie Presse 29.01.2024
[118] [P] Der Standard, 18.01.2025
[119] [P] diesachsen.de
[120] [P] MDR/dpa
[121] [D] Niederschrift 05.04.2023
[122] [P] Freie Presse, Susanne Kiwitter, 06.04.2023
[123] [P] Freie Presse, Januar 2024 (Kundgebungen gegen Rechtsextremismus; 29.01.2024)
[124] [D] Amtsblatt 10/2024
[125] [D] Amtsblatt 10/2022
[126] [D] RA-065/2023, Ratsinfo
[127] [P] nd, Mai 2025, und epd/migazin, Mai 2025 (Eröffnung des Dokumentationszentrums, Reaktion des Oberbürgermeisters auf den Begriff „Täterstadt")
[128] [P][D] Amtsblatt 47/2021
[129] [D] OVG Sachsen, Medieninformation 6/2025
[130] [P] dpa/MDR 04.07.2025; [E] eigene Beobachtung des Autors
[131] [P] Blick 08/2025, Flurfunk Dresden 26.08.2025, katapult-magazin.de
[132] [P] KATAPULT-Newsletter, Benjamin Fredrich, „Tschüss vom Sonnenberg", September 2024
[133] [E] Kenntnis des Autors als Mitinitiator der Kreativachse; kein öffentlicher Beleg für die Bezugnahme auf die Landtagswahl
[134] [D] BA-034/2024
[135] [P] Freie Presse, August 2026 (Absetzung eines Rappers beim Kosmos-Festival)
[136] [D] Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.09.2017, 10 C 6.16 (Aufruf „Lichter aus!" des Düsseldorfer Oberbürgermeisters, Januar 2015): Äußerungsrecht des Bürgermeisters in Angelegenheiten der Gemeinde im Rahmen des Sachlichkeitsgebots bejaht; beanstandet wurden der amtliche Aufruf zum Abschalten der Beleuchtung und zur Gegendemonstration als lenkende Einflussnahme auf eine zulässige Versammlung
[137] [E] eigene Beteiligung des Autors; [D] Theodor Heuss Stiftung, Porträt 2019
[138] [D] Pressemitteilung der Stiftung, 21.02.2019
[139] [D] Stiftungsporträt
[140] [E] Volltextdurchsicht
[141] [P][D] Industrieverein Sachsen 1828 e.V., Projektseite „Chemnitz ist weder grau noch braun" (Spendenstand 250.449 Euro, Unterstützerliste); Deutscher Engagementpreis, Engagiertenfinder „Chemnitz ist weder grau noch braun"; Freie Presse, „Abstimmung – Zwölf Projekte für Förderung nominiert", 05.02.2019; Wochenendspiegel, „Preisträger … gekürt", 2019; Volksbank Chemnitz, „Viele schaffen mehr", Projektseite (Finanzierungszeitraum 19.09.2018–15.02.2019)
[142] [D] Amtsblatt Stadt Chemnitz Nr. 37 (14.09.2018), S. 4: Rubrik „Chemnitz ist weder grau noch braun" mit Statements (inlingua Chemnitz, IHK- und HWK-Präsidenten, Tanzschule Emmerling, Volkswagen Chemnitz)
[143] [D] Ratsanfrage RA-577/2018 „Kampagne ‚Chemnitz ist weder grau noch braun'" (Andreas Wolf-Kather, Fraktionsgemeinschaft VOSI/PIRATEN, 24.10.2018), Antwort der Oberbürgermeisterin vom 20.11.2018, i. V. Sven Schulze
[144] [R] Chemnitz Nazifrei, Aufruf zum 18.01.2025
[145] [P] Podcast mit dem Gründer des Kosmos-Festivals, September 2026; [E] eigene Anhörung
[146] [P] Freie Presse, August 2026 (Kommentar zum Kosmos-Festival, Bezahlschranke)
[147] [D] Stadt Chemnitz, „Lokaler Aktionsplan für Demokratie, Toleranz und für ein weltoffenes Chemnitz (LAP)/Partnerschaft für Demokratie – Kommunales Strategiepapier zur Demokratieförderung, Fortschreibung 2019", S. 4 (Begleitausschuss, AG Rechtsextremismus), Analyseteil (Zitat LfV 2017: 150–200 Personen; LfV 09.01.2019 zu Pro Chemnitz; NSC, IG Stadtgeschichte, Musik- und Modelabels, Fußballszene; Autonome Nationalisten/„NAZIKIEZ"/Rechtes Plenum), Ressourcenteil (AG Rechtsextremismus, Steuerungsgruppe PIT)
[148] [D] Lokaler Aktionsplan, Fortschreibung 2019: Einleitung (Fonds 80.000 Euro, Stadtratsbeschluss), Abschnitt 2.1.2 (kommunaler Mikroprojektfonds, Förderhöhe bis 3.000 Euro), Abschnitt 4.2 „Ressourcen" (Koordinierungsstelle LAP nach Beschluss B-178/2008 vom 10.09.2008; externe Koordinierungsstelle aus dem Bundesprogramm; „Finanzielle Ressourcen"; Verwaltung als Ressource, Neutralitätsgebot), Fördersäulen 1 und 2 (Fortbildung und Coaching für Antragsteller)
[149] [D] Stadt Chemnitz, Pressemitteilung Nr. 457, „18 Projekte für Demokratie und Toleranz gefördert", 06.07.2026 (56.500 Euro kommunaler LAP-Fonds, 53.730 bewilligt; Aktionsfonds „Demokratie leben!" 78.960 Euro, 76.848 bewilligt; 49 Anträge, 18 Projekte)
[150] [D] Stadtrat Chemnitz, B-046/2026 (Fraktionsfinanzierungssatzung) und B-047/2026 (Festlegung Sockelbetrag 65.000 Euro und 6.000 Euro je Mitglied), März 2026
[151] [D] Lokaler Aktionsplan, Fortschreibung 2019 (Datenbank www.praevention-chemnitz.de als Ergebnis der Vernetzung; Qualitätskriterien); chemnitz.de, Kriminalpräventiver Rat/„Prävention im Team" (Einbettung in die Datenbank des Landespräventionsrates seit 01.03.2025); chemnitz.de, Präventionsseiten des Amtes für Gesundheit und Prävention (Verlinkung); [E] Abruf der Domain am 14.09.2026
[152] [D] Stadt Chemnitz, Dezernat 3/Geschäftsstelle Kriminalpräventiver Rat, „Lokaler Aktionsplan für Demokratie, Toleranz und für ein weltoffenes Chemnitz (LAP)/Partnerschaft für Demokratie – Kommunales Handlungskonzept zur Demokratieförderung, Fortschreibung 2025": Abschnitt 2 „Ergebnisbericht zur Umsetzung der kommunalen Handlungsstrategie von 2019 bis 2025" (145 Mikroprojekte, 75 Bundesmaßnahmen), Abschnitt zu ECCAR („Personelle Ressourcen, um den 10 Punkte Katalog als Verwaltung umzusetzen, sind nicht vorhanden"), Thesen zur Problemlage und Einschätzungen der Bürgerschaft 2025, Bedarfe aus den Beteiligungsformaten
[153] [D] Stadtrat Chemnitz, Beschluss B-112/2020 „Bewerbung der Stadt Chemnitz um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025", 15.07.2020, Beschlusspunkte 1 und 4; Beschlussvorlage B-112/2020, Einreicher OB/D1/D3/D5/D6
[154] [D] Stadt Chemnitz, Bewerbungsbuch II „C the Unseen", September 2020, deutsche Übersetzung, Einleitung (S. 1–2), Abschnitt 1.1 (S. 6–8), S. 27 und S. 33
[155] [D] Bewerbungsbuch II, S. 30 und 34–35 (Europäische Werkstatt für Kultur und Demokratie), S. 33–34 (Offener Prozess), S. 55–56 (KosmosEUROPE, Evolution Chemnitz)
[156] [D] Ratsanfrage RA-026/2023 (AfD, Franke) „Projekte aus dem Bid Book der Kulturhauptstadt", Antwort des Oberbürgermeisters vom 29.03.2023
[157] [P][D] chemnitz2025.de, Programmseite „Europäische Werkstatt für Kultur und Demokratie"; Stadt Chemnitz, Kulturhauptstadt-Seite (Hartmannfabrik als Sitz von Welcome Center und Werkstatt)
[158] [D] Ratsanfrage RA-119/2024 (FDP, Müller-Rosentritt) „Umsetzung BidBook Projekte", Antwort des Oberbürgermeisters vom 06.06.2024
[159] [D] BA-034/2024, Beschluss 17.04.2024 (Verstetigung Kosmos)
[160] [D] Bewerbungsbuch II, Abschnitt Stadtwirtschaft (KAPOK-Text, Juni 2020); Niederschrift Stadtrat 10.05.2023, TOP zu B-069/2023 (Kreativhof Stadtwirtschaft, 32:13)
[161] [D] Bewerbungsbuch II, Einleitung; chemnitz2025.de, Programmvorstellung 25.10.2024 („über 250 Anträge", „etwa 60 Projekte"); RA-026/2023, Antwort 29.03.2023; [E] Einschätzung des Autors zur Budgetsteuerung durch die städtische Gesellschaft
[162] [P] nd 2025 (Eröffnung des NSU-Dokumentationszentrums, städtischer Finanzierungsanteil); [D] RA-065/2023
[163] [P] taz und Freie Presse, 22.08.2019 (Urteil Alaa S.)
[164] [P] taz, 22.08.2019, und Freie Presse, 22.08.2019 (Urteil Alaa S.; Beweislage)
[165] [P] taz und Freie Presse, 22.08.2019
[166] [P] taz und Freie Presse 2019; Deutscher Richterbund, Stellungnahme 2019
[167] [D] BGH, Beschluss April 2020 (Alaa S.); [P] dpa
[168] [P] Berliner Zeitung, Januar 2025 (Entlassung)
[169] [D] Verwaltungsgericht Chemnitz, Urteil vom 30.09.2021 (Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG); [P] Berliner Zeitung, Januar 2025 (Farhad A.)
[170] [R] RAA-Prozessdokumentation
[171] [P] Berichterstattung zum Lübcke-Prozess 2020 (u. a. Spiegel, FAZ)
[172] [P] journalist/Kraske
[173] [D] Amtsblatt 38/2018
[174] [P] MDR, zitiert bei Belltower/Amadeu Antonio Stiftung, 03.09.2025 (142 Ermittlungsverfahren, 97 eingestellt)
[175] [D] Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Medieninformation September 2021; [P] dpa/Freie Presse
[176] [D] LG Chemnitz, Nichteröffnungsbeschluss 2024; [P] Freie Presse 2024
[177] [D] BGH-Pressemitteilung
[178] [R] RAA-Prozessdokumentation, zitiert bei Belltower
[179] [D] BGH, Pressemitteilung Nr. 146/2026 (12.08.2026)
[180] [P] Michael Kraske, Belltower/Amadeu Antonio Stiftung, 03.09.2025
[181] [R] IZDA Chemnitz
[182] [D] Staatsanwaltschaft Chemnitz, Medieninformation Nr. 223986 vom 28.02.2019 („Persisches Restaurant ‚Schmetterling' und iranische Gaststätte ‚Safran' – Ermittlungsverfahren eingestellt")
[183] [D] GenStA Dresden, Medieninformation Oktober 2024; RAA Sachsen, Prozessbericht zum Urteil im Fall Schalom; Landgericht Chemnitz, Medieninformation Juli 2022 (Berufungsurteil)
[184] [D] LG Chemnitz, Urteil Oktober 2022 (Mangal); [P] Freie Presse 21.10.2022
[185] [P] taz, 11./12.01.2018
[186] [P] veto.noblogs.org
[187] [P] Freie Presse 15.03.2019
[188] [D][P] Freie Presse 15.03.2019
[189] [P] dpa, Bild, März 2022
[190] [P] Freie Presse 17.03.2026
[191] [D] BGH, Beschluss vom 20.05.2021, 3 StR 418/20, Pressemitteilung Nr. 103/2021; OLG Dresden 4 St 3/19
[192] [P] Freie Presse, 28.01.2026 („Ein Jahr nach Überfall auf Bar: Wann kommt es zur Anklage gegen die ‚Chemnitz Revolte'?") und März 2026 („Von Chemnitz nach Berlin: Die Vernetzung der rechtsextremen Chemnitz Revolte und ihr abruptes Ende")
[193] [D] Polizeidirektion Chemnitz, Medieninformation Nr. 412/2025 vom 20.09.2025 („Eine richterliche Bestätigung der Beschlagnahme des Fahrzeugs wurde eingeholt"); [P] netzpolitik.org, Tomas Rudl/Markus Reuter, „Adenauer-Bus-Affäre: Sächsische Polizei in Erklärungsnot", 23.10.2025 (Ermittlungsakte, E-Mail der Bereitschaftsrichterin vom 02.10.2025)
[194] [D] Landgericht Chemnitz, Beschluss vom 13.02.2026 (2. Große Strafkammer), zitiert nach Freie Presse und netzpolitik.org, 19.02.2026; [D] Polizei Sachsen, Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde, Oktober 2025; Medieninformation PD Chemnitz zum Ermittlungsteam (medienservice.sachsen.de/medien/news/1091206)
[195] [P] MDR Investigativ, Marcus Engert/Daniel Salpius/Jana Merkel/Edgar Lopez, „Die seltsame Jagd der Chemnitzer Polizei nach dem ZPS-Protestbus", 05.09.2026 (E-Mail an die Zulassungsbehörde Berlin, „Handbuch" und bundesweite Verteilung, Stellungnahmen aus Polizeikreisen, Unterlassungserklärung des Polizeipräsidenten, Stellungnahme der Polizei Chemnitz)
[196] [D] Amtsblatt 48/2018 (30.11.2018)
[197] [D] Amtsblatt 4/2019
[198] [P] taz 01.07.2020, L-IZ 07/2020, Wikipedia mit Belegen
[199] [D] Organigramm des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (Referat 24), zitiert nach Wikipedia „Gordian Meyer-Plath", Stand 2026
[200] [D] LfV Sachsen, Einträge „Freie Sachsen" und „Pro Chemnitz", Berichtsjahr 2024
[201] [P] Belltower/AAS, 03.09.2025