Stellungnahme zum Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung Chemnitz

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#Chemnitz#Wärmeplanung#Energie#Kommunalpolitik

Ich habe heute im Beteiligungsverfahren meine Stellungnahme zum Wärmeplan der Stadt Chemnitz eingereicht.

Absender: Lars Fassmann
Datum: 21.2.2026

Bezug: Beteiligung zum Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung Chemnitz (KWP), Stand 21.1.2026, V2.0

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme hiermit fristgerecht Stellung zum Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) Chemnitz. Der Wärmeplan ist eine zentrale Weichenstellung für die nächsten 20–30 Jahre. Er steuert:

  • Investitionen in Erzeugung, Netze, Speicher und Gebäudemaßnahmen in sehr großer Größenordnung,
  • laufende Zahlungsströme der Chemnitzer Haushalte und Betriebe (Wärmekosten),
  • die Energiekosten der Stadt als Großkundin (Schulen, Kitas, Kultur, Sport, Verwaltung),
  • die Resilienz gegenüber geopolitischen Krisen (Brennstoff- und Preisrisiken),
  • und die regionale Wertschöpfung bzw. den Kapitalabfluss (Brennstoffimporte, Ausschüttungen, Finanzierung).

In der aktuellen Fassung ist der Wärmeplan aus meiner Sicht an mehreren Stellen strukturell einseitig: Er baut stark auf bestehenden zentralen Infrastrukturen und Transformationspfaden der etablierten Versorgungsunternehmen auf, ohne die ökonomischen Anreizstrukturen, Governance-Fragen, Effizienzdefizite im Bestand und gleichrangige dezentrale Alternativpfade ausreichend zu prüfen und transparent zu machen.

Das begünstigt systematisch den Status quo. Der Monopolist gewinnt Planungs- und Investitionssicherheit, während Bürger:innen und Stadt Preis-, Investitions- und Effizienzrisiken tragen.

Ich beantrage daher gezielte Ergänzungen und Änderungen im Wärmeplan, die ich im Folgenden ausführlich begründe und als konkrete Änderungsanträge bzw. Ergänzungsanträge formuliere.

A. Grundsatz: Der Wärmeplan ist ein Steuerungsinstrument für Macht, Geld und Abhängigkeiten

A1) Warum „informell“ faktisch trotzdem bindend wirkt

Auch wenn die Wärmeplanung formal keine unmittelbare Außenwirkung erzeugt, wirkt sie praktisch wie ein Vorentscheidungsinstrument:

  • Sie legitimiert Netzausbau und zentrale Erzeugungsinvestitionen.
  • Sie beeinflusst Bauleitplanung, Standortentscheidungen, Prioritäten in der Verwaltung.
  • Sie setzt Erwartungen für Fördermittel, Anschlussentscheidungen und Investitionskorridore.
  • Sie verändert das „Overton Window“: Was nicht im Wärmeplan als Option durchgerechnet ist, gilt politisch später als „nicht seriös“.

Wenn Alternativen nicht gleichrangig gerechnet sind, werden sie später politisch faktisch unmöglich – egal ob sie technisch/wirtschaftlich sinnvoll wären.

➡️ Vorteil Monopolist: „Plan bestätigt Leitstruktur Fernwärme“, Investitionssicherheit, Netz- und Absatzsicherung.

➡️ Nachteil Bürger/ Stadt: Verpasste günstigere/resilientere Alternativen, höhere Dauerkosten, Lock-in.

Änderungsantrag A1:

„Der Wärmeplan dient nicht nur der Dekarbonisierung, sondern der Minimierung langfristiger Gesamtkosten, Importabhängigkeiten und Systemrisiken. Daher sind zentrale Wärmenetzpfade und dezentrale/quartiersbasierte Pfade als gleichrangige Zielszenarien zu modellieren und anhand einheitlicher Kriterien transparent abzuwägen.“

Die Forderung knüpft an § 17 WPG (Zielszenario) und § 19 WPG (Darstellung der Wärmeversorgungsarten) an, wonach die planungsverantwortliche Stelle ein Zielszenario und die räumliche Verteilung der Wärmeversorgungsarten zu entwickeln und darzustellen hat. Im Entwurf KWP Chemnitz erfolgt dies im Kapitel „Zielszenario“ (Kap. 7.1–7.4), jedoch faktisch nur mit einem dominanten Fernwärmepfad; dezentrale/Quartierspfade sind nicht gleichrangig modelliert. Ich beantrage, diese Vorgaben des WPG so umzusetzen, dass mindestens zwei bis drei Zielszenarien (Fernwärme-dominant, Dezentral/Quartier-dominant, Mischszenario) mit identischen Bewertungskennzahlen gerechnet und im Zielszenario-Kapitel ergänzt werden.

B. Governance & Interessenkonflikte: Planungsverantwortung vs. Unternehmensinteresse

B1) Das Kernproblem: gemischtwirtschaftliche Eigentümerstruktur + Monopolstellung

Chemnitz hat ein klassisches Problem vieler Städte: Der dominierende Wärme-/Netzakteur ist nicht einfach „ein Dienstleister“, sondern ein Unternehmen mit eigenen wirtschaftlichen Zielen. Selbst wenn die Kommune beteiligt ist, bestehen:

  • Renditeerwartungen (auch externer Anteilseigner),
  • Interessen an Auslastung und Absatz,
  • Interessen an Netzerweiterung und Monopolschutz,
  • Interessen an Planungspfaden, die bestehende Assets schützen.

Wenn der Wärmeplan die Datengrundlagen und Transformationspfade dieses Akteurs als Leitplanke übernimmt, entsteht ein struktureller Bias: Der Plan wird zum „Fortschreibungsinstrument“ des bestehenden Geschäftsmodells.

➡️ Vorteil Monopolist: Strategischer Pfad wird politisch sanktioniert; Alternativen erscheinen „unreif“.

➡️ Nachteil Bürger/ Stadt: Wettbewerb, Bürgerenergie, Quartierslösungen kommen zu spät oder gar nicht; Preisrisiken bleiben.

B2) Die doppelte Rolle der Stadt: Anteilseignerin & Großkundin

Die Stadt muss günstige Energie für Schulen/Kitas/Kultur sicherstellen – gleichzeitig sitzt sie (über Spitzenämter) in Aufsichtsgremien und profitiert ggf. von Gewinnen. Das ist nicht moralisch, sondern strukturell problematisch: Die Stadt verhandelt faktisch mit sich selbst. Dies ist ein klassischer Interessenkonflikt.

➡️ Vorteil Monopolist: Weniger öffentlicher Druck, weil die Stadt an Gewinnen partizipiert. 25% der Gewinne dienen zur Querfinanzierung des öffentlichen Nahverkehrs.

➡️ Nachteil Bürger/ Stadt: Preispolitik wird weniger offensiv kontrolliert; hohe Kosten schlagen im städtischen Haushalt durch. 75% der Gewinne fließen aus der Stadt ab.

B3) Was im Wärmeplan fehlt: Governance-Regeln, Transparenz, unabhängige Plausibilisierung

Der Wärmeplan braucht ein Kapitel, das regelt:

  • Wer liefert welche Daten?
  • Wer entscheidet Parameter und Szenariengrenzen?
  • Wie werden Unternehmensinteressen kontrolliert?
  • Wie wird verhindert, dass „technische Machbarkeit“ = „Unternehmensstrategie“ wird?

ÄA B1 – Unterkapitel „Governance, Rollen und Interessenkonflikte“

„Die Stadt Chemnitz etabliert Governance-Leitplanken zur Trennung der Rollen ‚Planungsverantwortliche Stelle‘, ‚Eigentümerin‘ und ‚Großkundin‘. Datengrundlagen, Szenarienparameter und wesentliche Änderungen werden versioniert dokumentiert. Einflussnahmen externer Akteure (z. B. Netz-/Wärmenetzbetreiber) auf Parameter und Szenarien sind transparent darzustellen.“

§ 6 WPG legt die Aufgabe der planungsverantwortlichen Stelle fest, § 7 WPG regelt Beteiligung und Mitwirkung von Netzbetreibern und weiteren Unternehmen. Der Entwurf KWP Chemnitz (Kap. 1.3 und 3) beschreibt diese Beteiligung, aber nicht die Governance und Abgrenzung der Rollen zwischen Stadt (planungsverantwortliche Stelle), eins/inetz (Netz- und Wärmenetzbetreiber) und Stadt als Anteilseignerin. Ich beantrage daher ein eigenes Unterkapitel „Governance, Rollen und Interessenkonflikte“ im KWP-Kapitel 1.3 „Rechtliche Rahmenbedingungen“ bzw. im Kapitel 8 „Kommunale Wärmewendestrategie“, das die Umsetzung von § 6 und § 7 WPG konkretisiert.

ÄA B2 – Unabhängiger Review zentraler Szenarien

„Vor Beschlussfassung erfolgt ein unabhängiger fachlicher Review (Kostenannahmen, Primärenergie, Resilienz, Netzwirkungen, Effizienzannahmen).“

§ 25 WPG verlangt eine regelmäßige Fortschreibung des Wärmeplans alle fünf Jahre. Ein unabhängiger Review der Szenarien und Parameter ist ein sachgerechtes Instrument, um diese Fortschreibung fachlich zu untersetzen. Ich beantrage, im KWP-Kapitel 9 „Ausblick“ ausdrücklich einen unabhängigen fachlichen Review vor jeder Fortschreibung nach § 25 WPG vorzusehen.)

ÄA B3 – „Fairness der Investitionslasten“ als Governance-Prinzip

„Vor Priorisierung von Investitionen in Netze/Erzeuger ist darzustellen, in welchem Umfang Eigenmittel und Rücklagen der Betreiber eingesetzt werden und in welchem Umfang die Finanzierung über Wärmepreise/Gebühren erfolgt.“

C. Der große blinde Fleck: Finanzierungslogik (Rücklagen vs. Ausschüttungen) bei Milliardeninvestitionen

C1) Warum die Frage zwingend ist

Wieso soll die Stadt Milliarden ins Fernwärmesystem lenken, wenn der Monopolist gleichzeitig hohe Gewinne ausschüttet und zu geringe Rücklagen bildet?

Das ist keine Polemik, sondern ein Kernproblem der Daseinsvorsorge-Governance.

Wenn ein Monopolist ständig Gewinne ausschüttet und Investitionen anschließend überwiegend über Preise/Entgelte/Förderungen sozialisiert werden, entsteht ein ungerechtes und politisch explosives Muster:

  • Gewinne werden privatisiert.
  • Investitionsrisiken und Kosten werden kollektiviert.
  • Bürger:innen zahlen doppelt: erst hohe Preise, dann Netzinvestitionen im Preis.

➡️ Vorteil Monopolist: Rendite bleibt hoch, Risiko klein.

➡️ Nachteil Bürger/ Stadt: dauerhafte Preiserhöhungen, weniger Spielraum im Haushalt, geringe Akzeptanz.

C2) Was der Wärmeplan liefern muss: Investitions- und Finanzierungspfad

Ein seriöser Wärmeplan braucht – mindestens auf der Ebene „Planungstransparenz“ – eine Darstellung:

  • Welche großen Investitionspakete sind geplant (Netz, Erzeugung, Speicher)?
  • Welche Finanzierungsquellen werden angenommen (Eigenmittel, Rücklagen, Kredite, Fördermittel, Preisbestandteile)?
  • Wie verändert das die Wärmepreise?
  • Welche Mindest-Rücklagenquote wird erwartet, bevor Kosten umgelegt werden?

ÄA C1 – Kapitel „Finanzierungs- und Eigenmittelpfad“

„Der Wärmeplan ergänzt ein transparentes Investitions- und Finanzierungskapitel: Für prioritäre Maßnahmen werden Investitionsvolumen, angenommene Förderanteile, Eigenmittel/Rücklagen, Fremdfinanzierung sowie die erwartete Preiswirkung (Bandbreite) dargestellt.“

ÄA C2 – Prinzip „Eigenmittel vor Umlage“

„Bei monopolartigen Infrastrukturen ist vor Preisumlagen darzulegen, in welchem Umfang Eigenmittel/Rücklagen eingesetzt werden. Ausschüttungen sind mit dem Investitionsbedarf und der Rücklagenbildung zu plausibilisieren.“

ÄA C3 – Akzeptanzregel

„Preissteigernde Maßnahmen werden nur priorisiert, wenn sie durch Effizienz- und Verlustreduktion begleitet werden und die Preiswirkung transparent begrenzt wird.“

§ 20 WPG verlangt eine Umsetzungsstrategie, die Maßnahmen, Prioritäten und Zeiträume beschreibt. Im Entwurf KWP Chemnitz (Kap. 8 und Maßnahmenkatalog A1) werden Maßnahmen aufgelistet, ohne eine systematische Darstellung der Investitionsvolumen und Finanzierungsquellen für die zentralen Infrastrukturmaßnahmen (Fernwärmeausbau, Erzeuger, Speicher). Ich beantrage, im KWP-Kapitel 8 ein Unterkapitel „Finanzierungs- und Eigenmittelpfad“ aufzunehmen, das die Anforderungen des § 20 WPG um eine transparente Finanzierungs- und Preiswirkungsperspektive ergänzt.

D. Netzverluste: Im Entwurf nicht beziffert – damit fehlt die Grundlage für faire Abwägung

Netzverluste sind im Entwurf nicht als eigenes Problemfeld mit Ist-Werten und Zielpfad vorhanden. Das ist gravierend, weil Netzverluste:

  • direkt Kosten treiben (jede verlorene kWh muss erzeugt und bezahlt werden),
  • die CO₂-Bilanz verschlechtern,
  • Netzinvestitionen verzerren (man erweitert ein ineffizientes System),
  • und den Vergleich mit dezentralen Lösungen unfair macht.

Das Fernwärmenetz der Stadt Chemnitz hat zudem bundesweit immer noch die höchsten Verluste (derzeit ca. 20%).

➡️ Vorteil Monopolist: Verluste bleiben im Nebel, können weiter im Preis aufgefangen werden.

➡️ Nachteil Bürger/ Stadt: zahlen dauerhaft für Ineffizienz; Netzausbau wird „alternativlos“ gerechnet.

ÄA D1 – Unterkapitel „Netzverluste und Effizienz Bestandsnetz“

„Darstellung der Netzverluste (in % und GWh/Jahr) für mindestens die letzten drei Jahre, inklusive Ursachenanalyse (Temperaturniveau, Leitungszustand, Netzstruktur).“

ÄA D2 – Zielpfad

„Zielwerte für Netzverluste: Zwischenziel 2030, Ziel 2035/2040; Maßnahmenkatalog zur Erreichung (Sanierungsprioritäten, Dämmstandards, Temperaturabsenkung, Leckage-Management).“

ÄA D3 – Preiswirkung

„Für die Maßnahmen zur Verlustreduktion wird die erwartete Preiswirkung und Einsparwirkung transparent dargestellt (Bandbreite).“

Anlage 1 zu § 15 WPG verlangt für die Bestandsanalyse u. a. Daten zu Endenergieverbräuchen, technischen Kennwerten der Wärmenetze und der Wärmebereitstellung. Netzverluste sind ein zentraler Kennwert dieser Bestandsanalyse. Im Entwurf KWP Chemnitz wird zwar das Fernwärmenetz beschrieben (Kap. 4.3.3, 7.3.2), aber Netzverluste werden weder quantifiziert noch mit einem Zielpfad hinterlegt. Ich beantrage daher, im Kapitel 4.3.3 „Wärmenetze“ und/oder 7.4 „Entwicklung Energieträgermix und Treibhausgasbilanz“ ein Unterkapitel „Netzverluste und Effizienz Bestandsnetz“ aufzunehmen, das die Anforderungen des § 15 WPG i. V. m. Anlage 1 konkretisiert und einen Zielpfad gemäß § 31 WPG (vollständige Klimaneutralität bis 2045) hinterlegt.

E. „Zu heiß“-Problem & Gebäudeeffizienz im Fernwärmesystem: Der größte Hebel wird ignoriert

E1) Praxisproblem: Gebäude laufen zu heiß – niemand fühlt sich zuständig

In der Fernwärme gilt: Man kann ein Netz nicht effizient fahren, wenn die angeschlossenen Gebäude keine ordentliche Übergabestation-/Regelungsoptimierung haben. Häufige Defizite nach der Übergabestation sind:

  • kein wirksamer hydraulischer Abgleich,
  • falsche Heizkurven,
  • ungeregelte Pumpen,
  • dauerhaft hohe Vorlauftemperaturen,
  • hohe Rücklauftemperaturen (verschlechtert Erzeugereffizienz, steigert Verluste).

Wenn der Versorger „nichts optimiert“, sondern alles auf Eigentümer abwälzt, bleibt ein riesiges Effizienzpotenzial liegen.

➡️ Vorteil Monopolist: hoher Absatz, geringe eigene Optimierungskosten, Verantwortung verschoben.

➡️ Nachteil Bürger/ Stadt: unnötig hohe Rechnungen, träge Wärmewende, höhere Netzinvestitionen.

E2) Was der Wärmeplan hier leisten muss

Der Wärmeplan darf nicht nur Erzeugung und Netz planen. Er muss die Systemeffizienz planen – und die hängt massiv am Gebäudebetrieb. Das gehört als eigenes Handlungsfeld:

  • Monitoring (Temperatur- und Rücklaufcluster),
  • Optimierungsprogramm (Abgleich, Regelung, Pumpen, Übergabestationen),
  • Zielwerte (z. B. Rücklaufabsenkung in Clustern),
  • und eine Umsetzungsarchitektur (Wer macht was? Förder-/Beratungsprozess?).

ÄA E1 – Programm „Fernwärme-Gebäudeeffizienz“

„Der Wärmeplan verankert ein Programm ‚Fernwärme-Gebäudeeffizienz‘ (hydraulischer Abgleich, Heizkurvenoptimierung, Pumpentausch, Rücklaufoptimierung) als Voraussetzung für Netzeffizienz und Temperaturabsenkung.“

ÄA E2 – Monitoring

„Ein anonymisiertes Monitoring auf Gebäudecluster-/Quartiersebene (Vor-/Rücklauftemperaturen, spezifische Verbräuche) wird eingeführt und als Planungsgrundlage für Netzauslegung und Erzeugung festgelegt.“

ÄA E3 – Verbindlichkeit

„Netzausbauprioritäten werden an nachgewiesene Effizienzverbesserungen (Verlustreduktion, Rücklaufabsenkung) geknüpft.“

§ 16 WPG (Potenzialanalyse) verlangt die Ermittlung von Potenzialen zur Einsparung von Wärme, einschließlich Effizienzgewinnen. § 20 WPG (Umsetzungsstrategie) fordert, dass Maßnahmen zur Zielerreichung beschrieben werden. Im KWP-Entwurf werden Effizienzpotenziale im Gebäudebestand nur pauschal und mit einem relativ geringen Gesamteffekt (ca. 10–215 GWh bis 2040) angesetzt und nicht systematisch der Fernwärme-Gebäudeeffizienz zugeordnet. Ich beantrage daher, im Kapitel 5 („Potenziale aus der Reduzierung des Wärmebedarfes“) und im Maßnahmenkapitel 8 ein eigenes Programm „Fernwärme-Gebäudeeffizienz“ zu verankern, das als Teil der Potenzialanalyse (§ 16 WPG) und der Umsetzungsstrategie (§ 20 WPG) gewertet wird.

F. Datenbasis: Typologien ersetzen Messung – daraus darf man keine „kleinen Einsparpotenziale“ ableiten

Für Gebäude ohne Messdaten werden spezifische Bedarfswerte nach IWU-Typologie und VDI 3807 angesetzt. Der Dämmzustand ist keine reale Datengröße, sondern implizit im Typ. BGF → Nutzfläche → Bedarf: alles Modell.

Das ist als grober Start okay – aber nicht okay, um daraus strategische Aussagen abzuleiten wie: „Bis 2040 sind keine signifikanten Einsparungen zu erwarten.“

➡️ Vorteil Monopolist: Verbrauch bleibt hoch gerechnet; große zentrale Investitionen wirken „notwendig“.

➡️ Nachteil Bürger/ Stadt: Effizienzpotenziale werden nicht gehoben; Preisbelastung steigt; Netze überdimensioniert.

ÄA F1 – Kapitel „Datenqualität und Unsicherheiten“

„Der Wärmeplan weist aus: Anteil gemessener Verbräuche vs. modellierter Werte; Unsicherheitsbandbreiten; Sensitivität der Szenarien gegenüber abweichenden Effizienzannahmen.“

ÄA F2 – Gebäudescharfe Stichproben

„Zur Korrektur systematischer Verzerrungen wird eine gebäudescharfe Stichprobenerhebung in repräsentativen Quartieren durchgeführt und in die Fortschreibung (alle 5 Jahre) als Pflichtbaustein aufgenommen.“

ÄA F3 – „Worst-20%-Programm“

„Die schlechtesten 20–30 % des Bestands werden als eigenes Zielsegment definiert und priorisiert (private Altbauten, Mischnutzung), weil dort die günstigsten Einsparungen liegen.“

§§ 10–12 WPG regeln die Datenverarbeitung, Auskunftspflichten und Anforderungen an die Datenverarbeitung. Der KWP-Entwurf (Kap. 4.4, „Wärmeverbrauch und Wärmebedarf“) beschreibt die Verwendung von Typologien (IWU, VDI 3807) und modellierten Bedarfen, ohne Unsicherheiten und den Anteil gemessener vs. modellierter Werte explizit auszuweisen. Ich beantrage ein eigenes Unterkapitel „Datenqualität und Unsicherheiten“ in Kapitel 4.4, das die Vorgaben des § 10–12 WPG konkret umsetzt und Unsicherheitsbandbreiten sowie die Sensitivität der Szenarien gegenüber Effizienzannahmen dokumentiert. Ergänzend beantrage ich, im Ausblick/Monitoringkapitel 9 die Durchführung gebäudescharfer Stichproben als verpflichtenden Baustein für die Fortschreibung nach § 25 WPG festzulegen.

G. Alternativen: Quartiersmodelle & dezentrale Wärmepumpen müssen als echte Zielszenarien gerechnet werden

G1) Warum „Erwähnen“ nicht reicht

Wenn dezentrale Modelle nicht mit derselben Tiefe modelliert werden wie Fernwärme, ist die Abwägung unfair. Dann dominiert automatisch der zentrale Pfad, weil er detailreicher ist und „fertiger“ wirkt.

➡️ Vorteil Monopolist: zentrale Struktur wird politisch zur Leitlinie.

➡️ Nachteil Bürger/ Stadt: verpasste Kosten- und Resilienzvorteile dezentraler Lösungen.

G2) Was „gleichrangig rechnen“ konkret heißt

Mindestens drei gleichwertige Zielszenarien:

  • Fernwärme-dominant (inkl. Verlustpfad, Effizienzprogramme im Gebäude)
  • Dezentral/Quartier-dominant (Wärmepumpen + PV + Speicher + Lastmanagement)
  • Mischszenario (Fernwärme nur dort, wo wirklich sinnvoll; sonst Quartier)

Und jedes Szenario braucht dieselben Kennzahlen:

  • Lebenszykluskosten (NPV)
  • Wärmegestehungskosten
  • Primärenergieeinsatz
  • CO₂-Pfad
  • Importabhängigkeit (Gas, Biomasse, H₂)
  • Resilienz (Single-Point-of-Failure vs. Inseln)
  • regionale Wertschöpfung / Kapitalabfluss
  • soziale Wirkung (Mieter/Eigentümer, öffentliche Gebäude)

Änderungsanträge Alternativen:

ÄA G1 – Referenzszenario „Dezentral/Quartier“

„Der Wärmeplan ergänzt ein vollwertiges Zielszenario ‚Dezentral/Quartier‘ für repräsentative Quartierstypen, inklusive PV/Speicher/Wärmepumpen/Lastmanagement und Netzwirkungen.“

ÄA G2 – Mischszenario mit Segmentlogik

„Der Wärmeplan definiert Kriterien, wann Fernwärme Vorrang hat (Dichte, Abwärme, kurze Wege) und wann Quartierslösungen Vorrang haben (hohe Verluste, geringe Dichte, Altbau-Cluster).“

ÄA G3 – Umsetzungsmodelle

„Der Wärmeplan enthält konkrete Organisationsmodelle: Energiegenossenschaften, Quartiersgesellschaften, Mieterstrom+Wärme, Contracting – und die Rolle der Stadt (Flächen, Ausschreibung, Koordination).“

§ 17 WPG verlangt ein Zielszenario, das eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung beschreibt. § 18 WPG fordert eine Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete, Anlage 2 WPG präzisiert Darstellungen im Wärmeplan. Im KWP-Entwurf wird faktisch nur ein dominantes Pfadszenario dargestellt (Fernwärme + H₂-Option), während dezentrale/Quartiersszenarien nicht gleichrangig gerechnet werden. Ich beantrage, im Kapitel 7 („Zielszenario“) die Anforderungen des § 17 WPG so umzusetzen, dass mindestens ein dezentrales und ein Mischszenario vollwertig modelliert und in die Zonierung nach § 18 WPG einbezogen werden. Die Karten und Tabellen nach Anlage 2 WPG sind entsprechend zu ergänzen.

H. Primärenergie, Resilienz, geopolitische Unabhängigkeit: Muss hart bewertet werden

Wärmeversorgung ist seit 2022 auch Sicherheitsfrage. Importabhängigkeit bedeutet Preis- und Lieferrisiko. Dezentrale Systeme mit PV/Speicher/Wärmepumpen reduzieren Abhängigkeit und können im Krisenfall besser funktionieren.

Ohne Bezifferung von zusätzlicher Stromarbeit und Spitzenlast ist die Abwägung der Wärmeszenarien unvollständig; Risiken werden pauschal behauptet oder Alternativen künstlich entwertet. Eine transparente Stromhochlaufbilanz schützt Bürger:innen vor Fehlentscheidungen, Überdimensionierung und unnötigen Preisrisiken.

➡️ Vorteil Monopolist (bei Ignorieren): Weiterbetrieb importabhängiger zentraler Pfade bleibt legitimiert.

➡️ Nachteil Bürger/ Stadt: Preisschocks und politische Erpressbarkeit schlagen durch; Resilienz bleibt schwach.

ÄA H1 – Bewertungsmatrix

„Einführung einer Bewertungsmatrix, die neben Kosten und CO₂ zwingend Primärenergie, Importabhängigkeit und Resilienz enthält.“

ÄA H2 – Stress-Tests

„Szenarien enthalten Stress-Tests (Gaspreis-/CO₂-Schock, Lieferausfall, Strompreisvariation) und priorisieren robuste Lösungen.“

ÄA H3 – Stromhochlauf & EE-Deckung

Der Wärmeplan ergänzt ein eigenes Unterkapitel „Stromhochlauf und Deckung aus erneuerbaren Energien“. Darin werden für die Zielszenarien (Fernwärme-dominant, Dezentral/Quartier-dominant, Mischszenario) mindestens für 2030/2035/2040/2045 ausgewiesen:

(1) zusätzlicher jährlicher Strombedarf (GWh/a) durch Wärmepumpen, Power-to-Heat und sonstige Elektrifizierung,

(2) zusätzliche elektrische Spitzenlast (MW) sowie zeitliche Lastprofile,

(3) Deckungskonzept aus erneuerbaren Energien (lokal/regional/bilanzielle Beschaffung, z. B. PPAs),

(4) Netzfolgen inklusive Maßnahmen zur Lastglättung (Speicher, thermische Speicher, Steuerung).

H4) Rolle von Wasserstoff im Gebäudesektor

Nationale und europäische Szenarienstudien (u. a. Ariadne, Agora Energiewende, Sachverständigenrat für Umweltfragen) betonen übereinstimmend, dass Wasserstoff im Gebäudesektor nur eine begrenzte Nischenrolle spielen sollte: prioritäre Einsatzfelder sind Industrieprozesse und flexible Kraftwerkskapazitäten, ggf. punktuell in Wärmenetzen, nicht aber die flächendeckende Raumwärmeversorgung in Einzelgebäuden. Aufgrund der deutlich schlechteren Systemeffizienz (ca. Faktor 4–5 mehr erneuerbarer Strom pro kWh Wärme im Vergleich zu Wärmepumpen) und der absehbaren Knappheit grünen Wasserstoffs sind H₂-Einzelheizungen weder volkswirtschaftlich effizient noch resilienzfördernd.

Ich beantrage daher, im KWP klarzustellen, dass Wasserstoff für den Gebäudebereich in Chemnitz ausschließlich als Brennstoffoption für Wärmenetzerzeugung und ausgewählte industrielle Prozesswärme modelliert wird, nicht aber als Massenpfad für Wohngebäude-Heizungen.

§ 9 Abs. 3 WPG verpflichtet die planungsverantwortliche Stelle, „allgemeine physikalische, technische und energiewirtschaftliche Grundsätze sowie wissenschaftlich fundierte Annahmen zur Energieträgerverfügbarkeit“ zu beachten. Dazu gehören insbesondere Preis- und Lieferrisiken, Importabhängigkeiten und Resilienzfragen. Im KWP-Entwurf werden diese Aspekte nur randständig erwähnt, nicht aber systematisch bewertet. Ich beantrage, im Kapitel 7.4 „Entwicklung Energieträgermix und Treibhausgas-Bilanz“ sowie im Ausblickskapitel 9 eine Bewertungsmatrix und Stress-Tests zu verankern, die ausdrücklich auf § 9 WPG Bezug nehmen.

I. Warum Milliarden-Investionen in Fernwärme nur dann legitim sind, wenn Effizienz & Eigenbeitrag stimmen

Wenn ein monopolartiger Versorger in den Krisenjahren hohe Gewinne erwirtschaftet und zugleich der Plan Milliardeninvestitionen über Preise/Entgelte auf die Allgemeinheit abwälzt, ist das ohne Transparenz und Rücklagenlogik akzeptanzgefährdend.

Deshalb muss der Wärmeplan – bevor er Milliarden priorisiert – mindestens liefern:

  • Verlust- und Effizienzpfad (damit Investitionen nicht „in ein löchriges System“ gehen),
  • Gebäudeeffizienzprogramm (damit Temperaturabsenkung überhaupt möglich wird),
  • Finanzierungslogik (Eigenmittel/Rücklagen vs. Umlage),
  • Vergleich mit dezentralen Alternativen (damit nicht eine teure Leitstruktur alternativlos wird).

➡️ Vorteil Monopolist, wenn das fehlt: Netzinvestitionen werden politisch abgesichert, Preise steigen, Gewinne bleiben entnehmbar.

➡️ Nachteil Bürger/ Stadt: zahlen die Zeche, verlieren Vertrauen, Alternativen sterben.

ÄA I1: Investitionsverteilung

„Großinvestitionen in Wärmenetze werden nur priorisiert, wenn (1) Netzverluste und Gebäudeeffizienz als Maßnahmenpaket mit Zielwerten verankert sind, (2) die Finanzierung unter Einbezug von Eigenmitteln/Rücklagen transparent ist, und (3) ein gleichrangig gerechnetes Dezentral-/Mischszenario keine besseren Ergebnisse bei Kosten/Resilienz liefert.“

ÄA I2: EE-Strombeschaffung, Regionalpartnerschaften und Netzinfrastruktur

Der Wärmeplan ist um ein verbindliches Unterkapitel „EE-Stromhochlauf: Beschaffung & Regionalpartnerschaften“ zu ergänzen. Der zusätzliche Strombedarf der Wärmewende (je Zielszenario in GWh/a und MW Spitzenlast) ist mit einem Umsetzungsfahrplan zu hinterlegen, der die Deckung aus erneuerbaren Energien organisiert – nicht nur technisch beschreibt.

Hierzu initiiert die Stadt Chemnitz eine interkommunale Vereinbarung mit Kommunen/Landkreisen, vor allem in Mittelsachsen und dem Erzgebirge zur Entwicklung zusätzlicher EE-Erzeugungskapazitäten (vor allem Wind) inkl. Beteiligungs- und Wertschöpfungsmodellen für Standortkommunen (kommunale Beteiligung, Bürgerenergie, feste Erlösanteile). Dies schafft Planungssicherheit für beide Seiten: Chemnitz erhält kalkulierbare EE-Strommengen, die Standortkommunen erhalten verlässliche wirtschaftliche Vorteile.

Gleichzeitig sind Netz- und Anschlussmaßnahmen so zu gestalten, dass Transparenz und diskriminierungsfreier Zugang gesichert sind. Ohne diese Organisation entstehen strukturelle Vorteile für bestehende Marktmächte, während Bürger:innen und Stadt höhere Preisrisiken, geringere regionale Wertschöpfung und Akzeptanzprobleme tragen.

§§ 29–32 WPG legen konkrete Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien in Wärmenetzen, Klimaneutralität bis 2045 und die Erstellung von Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänen fest. Der Entwurf KWP Chemnitz verweist mehrfach auf den Transformationsplan von eins/inetz, ohne dessen Investitions- und Finanzierungslogik sowie Effizienzpfad (insbesondere Netzverluste) im KWP selbst transparent zu machen. Ich beantrage, im Kapitel 7.3.2 („Eignungsgebiete Wärmenetze“) und im Maßnahmenkapitel 8 einen expliziten Bezug zu den §§ 29–32 WPG herzustellen und die dort geforderten Fahrpläne so in den Wärmeplan einzubetten, dass Effizienz (Verlustreduktion), Eigenmittelbeteiligung und Alternativszenarien Bestandteil der kommunalen Abwägung werden

J. Rechtliche Compliance, Wettbewerbsneutralität und Haftungsrisiken

J1) Verstoß gegen das Gebot des fairen Wirtschaftlichkeitsvergleichs (§ 18 WPG)

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet die Stadt ausdrücklich dazu, die Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete auf Basis von Wirtschaftlichkeitsvergleichen vorzunehmen, um die kosteneffizienteste Versorgung zu ermitteln.

  • Das Problem: Wenn dezentrale Alternativen nicht mit derselben methodischen Tiefe wie das Fernwärmenetz gerechnet werden, fehlt die gesetzlich geforderte Abwägungsgrundlage.
  • Rechtsfolge: Ein Feststellungsbeschluss auf mangelhafter Datenbasis ist wegen Abwägungsfehlern angreifbar.

J2) Beihilferechtliche und wettbewerbsrechtliche Flanken

Durch die faktische Festschreibung von Gebietsmonopolen ohne neutralen Vergleich entzieht die Stadt anderen Marktteilnehmern (z. B. Handwerk, Wärmepumpen-Anbietern) die Geschäftsgrundlage.

  • Das Risiko: Eine einseitige Begünstigung der stadteigenen Betriebe kann als unzulässige staatliche Beihilfe oder Wettbewerbsverzerrung gewertet werden.

J3) Risiko der Amtshaftung (Amtspflichtverletzung)

Bürger stützen ihre privaten Investitionsentscheidungen (Heizungstausch für oft > 30.000 €) auf die strategischen Aussagen des KWP.

  • Das Problem: Weist die Stadt Gebiete als „Wärmenetz-geeignet“ aus, obwohl interne Daten (z. B. 20 % Netzverluste) gegen die langfristige Wirtschaftlichkeit sprechen, handelt sie potenziell irreführend.
  • Die Folge: Bei späteren Fehlentscheidungen der Bürger drohen der Stadt Schadensersatzansprüche aus Amtshaltung.

ÄA J1 – Bestätigung der Wettbewerbsneutralität

„Die Stadt Chemnitz stellt durch ein unabhängiges Rechtsgutachten sicher, dass der KWP die wettbewerbsrechtlichen Anforderungen an die Neutralität erfüllt und keine unzulässige Besserstellung der Bestandsversorger gegenüber dezentralen Wettbewerbern vornimmt.“

ÄA J2 – Offenlegung der Versorgungsvorschläge nach § 18 Abs. 4 WPG

„Sämtliche von Netzbetreibern eingereichten Versorgungsvorschläge inklusive der zugrunde liegenden Annahmen und Berechnungen sind als Anlage zum KWP vollständig zu veröffentlichen, um eine unabhängige Plausibilisierung durch Dritte zu ermöglichen.“

ÄA J3 – Haftungsausschluss-Prüfung

„Die Stadt prüft und kommuniziert transparent, inwieweit sie für die Richtigkeit der im KWP getroffenen Wirtschaftlichkeitsannahmen gegenüber den Bürgern haftet, insbesondere in den Wasserstoff-Prüfgebieten, für die erst bis 2028 verbindliche Fahrpläne vorliegen müssen.“

Meine verbindlichen Kernforderungen

  • Governance-Kapitel (Rollen, Interessenkonflikte, Versionierung, unabhängiger Review).
  • Finanzierungslogik (Eigenmittel/Rücklagen vs. Umlage; Ausschüttungen in Relation zum Investitionsbedarf transparent machen).
  • Netzverluste: Ist-Wert + Zielpfad + Maßnahmen + Preis-/Nutzenwirkung.
  • FW-Gebäudeeffizienz: Monitoring, Optimierungsprogramm, Zielwerte (Vorlauf/Rücklauf).
  • Datenqualität: Unsicherheiten offenlegen; gebäudescharfe Stichproben; Worst-20%-Programme.
  • Gleichrangige Szenarien: Fernwärme vs. Dezentral/Quartier vs. Mix, bewertet nach Kosten, Primärenergie, Resilienz, Wertschöpfung.
  • Resilienz/Unabhängigkeit als harte Bewertungskriterien inkl. Stress-Tests.
  • Zweite Beteiligungsrunde nach Nachrechnung der Alternativszenarien + Synopse/Abwägung.

Ich bitte um schriftliche Eingangsbestätigung. Ich beantrage, zu jedem Änderungsantrag eine explizite Abwägung (Annahme/Teilannahme/Ablehnung mit Begründung) in der Synopse zu veröffentlichen.