Kinderarbeit wurde in Sachsen spät begrenzt

· Verwaltung & Stadtrat, Stadtwirtschaft & Kreativwirtschaft · 1 Min. Lesezeit · Artikel 233 von 492

#Chemnitz #Sachsen #Kinder #Schule

Am 15. Oktober 1861 wurde im "Gewerbegesetz für das Königreich Sachsen" geregelt, dass Kinder bis 9 Jahre nicht mehr in Fabriken arbeiten dürfen und dass zwischen 10 und 14 Jahren eine Höchstarbeitsdauer von 10 Stunden pro Tag unter Einhaltung einer Mittagspause von einer Stunde vorgeschrieben wird. Ferner wurde geregelt, den Schulbesuch zu ermöglichen bzw. Fabrikschulen einzurichten, wozu dann nicht selten die Mittagspause herhalten musste. Man folgte damit als Nachzügler den Engländern, die bereits 1834 ein Gesetz zum Schutz von Kindern erließen, sowie Preußen 1839 und Bayern 1840. Viele Kinder wurden dann nicht mehr in Fabriken sondern in Heimarbeit eingesetzt, da dort Kontrollen schwieriger waren. Die Situation besserte sich erst mit Rückgang der Armut der breiten Bevölkerung.

Das komplette Dokument gibt es bei der hervorragend digitalisierten Staats- und Universitätsbibliothek Dresden https://digital.slub-dresden.de/werkansicht/dlf/93154/1/

Ursprünglich auf Facebook am 23.12.2019 veröffentlicht.