Abrisslust am Klapperbrunnen und Annaberger Denkmal
Das Bauamt der Stadt Chemnitz läuft langsam heiß und man will jetzt neben dem Klapperbrunnen auch die eine Gebäudehälfte des denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshaus Annaberger Straße 110/110a wegreißen. Wieder einmal. Beides kaputt. Bei beidem die Reparatur zu teuer.
Nun ist es normal, dass Bauwerke, die im Freien stehen, mit der Zeit kaputtgehen. Deshalb wurde vor mehreren tausend Jahren das Konzept der Instandhaltung erfunden, die gar nicht teuer ist, wenn man sie denn regelmäßig durchführt. Das ist wie Zähneputzen und ein regelmäßiger Zahnarztbesuch, der den frühen Zahnausfall und den teuren Zahnersatz erspart. Während die Stadtverwaltung es beim Klapperbrunnen selbst seit 30 Jahren verschlafen hat, die Instandhaltung an den Rohrleitungen und am Brunnenbecken regelmäßig durchzuführen und jetzt 68.000 Euro auf einmal anfallen sollen, liegt die Schuld am schlechten Zustand der Annaberger Straße 110 beim Land Sachsen. Dort ist die Stadtverwaltung Chemnitz "nur" jahrelang ihrer Pflicht nicht nachgekommen, dem freistaatlichen Eigentümer kräftig auf die Finger zu hauen und Instandhaltung als "Ersatzvornahme" durchzuführen und dem Freistaat in Rechnung zu stellen. Grund war immer der Verweis, Instandhaltung wäre "nicht wirtschaftlich". Das sah das Oberverwaltungsgericht Bautzen Ende 2015 anders und verpflichtete die öffentliche Hand, auch unrentable Denkmale instand zu halten. Außerdem ist da noch die Sächsische Staatszielbestimmung zum Denkmalschutz in der Sächsischen Verfassung (Artikel 11 Absatz 3) gegen die von allen Seiten verstoßen wird. Vielleicht wird das bald ein Fall für den Verfassungsschutz?
Nach dem Gerichtsurteil hat das Land Sachsen das denkmalgeschützte Gebäude 2016 samt enormen Instandhaltungsstau für wenige Euro flugs an eine ahnungslose Privatperson "verkauft", um sich der Sache billig zu entledigen. Die Stadt Chemnitz hat der Verkauf genehmigt und dann der Privatperson sofort Auflagen erteilt, nun die Instandhaltung für die letzten 20 Jahre nachzuholen. Damit war die Privatperson überfordert. Statt zu helfen und Mittel für den Erhalt bereitzustellen, hat die Stadtverwaltung Chemnitz danach die Privatperson aufgefordert, das neu erworbene Denkmal umgehend abzureißen, um Gefahren für die Öffentlichkeit abzuwenden. Auch dem kam die Privatperson nicht nach, weil so ein Abriss eines halben Hauses mit Giebelsicherung der anderen Haushälfte ca. 120.000 Euro kostet. Für eine Privatperson, die zudem noch schwer erkrankt ist, bedeutet diese Summe den Ruin. In der Stadtverwaltung verfährt man nach dem Motto: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.
Nun will die Stadtverwaltung das Denkmal in "Ersatzvornahme" selber abreißen. Es droht unmittelbare Gefahr, da Teile des Giebels auf die Straße und die Stromleitung der Straßenbahn fallen könnten. Das sagt das Gutachten einer Firma vom Mai 2015, welches nunmehr drei Jahre alt ist. Die Firma macht neben Gutachten auch Gebäudesicherungen. Die Stadtverwaltung hätte also schon vor drei Jahren, als das Denkmal noch dem Land gehörte, tätig werden und sofort vor das Gebäude zumindest ein stabiles Gerüst mit Schutznetzen stellen müssen (Kosten ca. 7.000 Euro). Hat sie aber nicht gemacht, man will ja keinen Ärger mit dem Fördermittelgeber Land Sachsen oben, während man nach unten treten kann. Stattdessen hat man nun nach drei Jahren ein paar Absperrzäune hingestellt, die laufend von Fußgängern beiseite geschoben werden. Erst gestern lief da eine Familie mit zwei kleinen Kindern und Kinderwagen hindurch. Das Gebäude steht offen, Kinder können ohne Probleme dort hinein. Wenn der Stadtverwaltung wirklich an der propagierten Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gelegen wäre, die als Grund für den Abriss angeführt wird, muss zumindest so eine Absperrung ordentlich installiert und überwacht werden. Solche Mängel sind übrigens an allen Absperrungen der Stadt festzustellen, wo man unter anderem hunderte Sicherheitslampen installiert hat, die nachts nie leuchten. Das ist grobe Fahrlässigkeit.
Gegen die Abrisspläne regte sich Widerstand bei den Stadträten. Auch wurde das bisherige Vorgehen kritisiert. Das Thema wurde durch Landtagsabgeordnete beim Freistaat Sachsen thematisiert.
Auch will der Eigentümer der anderen Haushälfte, ein Bauunternehmer aus dem Saarland, der jahrzehntelang deutschlandweit viele denkmalgeschützte Immobilien saniert hat, die andere Haushälfte aus der Zwangsversteigerung kaufen und gemeinsam mit seiner Haushälfte sanieren. Er hat dafür nach meinen Bemühungen das geforderte Mindestgebot von 50.000 Euro abgegeben, welches die Stadt bekommen würde. Seine Haushälfte hat er mittlerweile eingerüstet und für 35.000 Euro gesichert (das war eine Auflage von der Stadt) und bereitet die Sanierung vor. Er wartet jetzt nur noch darauf, dass das Nachbargebäude zwangsversteigert wird. Dann würde er ca. 2-3 Millionen Euro beide Gebäude sanieren, die der hiesigen Handwerkerschaft zugute kommen, und dort Geschäfte, Büros und Wohnungen einrichten. Ein toller Gewinn für Stadtbild und die Bewohner des Comeniusviertels, zumal das Haus genau an einer Straßenbahnhaltestelle steht. Bei Abriss erweitert nur der Autohändler von nebenan seine Fläche und stellt dort Gebrauchtwagen hin. Das hat man leider schon an vielen Stellen außerhalb des Stadtzentrums.
Weiterhin habe ich mich darum gekümmert, dass ein hiesiger Zimmermann ein Sicherungskonzept und ein Angebot erstellt hat. Normalerweise ist derzeit kein Bauunternehmen bereit, sich an solchen Ausschreibungen der Stadt zu beteiligen, da man genügend Arbeit hat.
Mit viel Arbeit von Leuten, die dafür nicht bezahlt werden, wurden nun alle Voraussetzungen erfüllt, könnte man meinen. Die Stadtverwaltung hat den Stadtrat nun informiert, dass dieser Verkauf nicht zustande kommt und man weiterhin am Abriss festhält.
Begründung: Man müsse den alten Eigentümer jetzt erstmal anweisen, sein Denkmal zu sichern statt abzureißen. Erst dann könne die Stadt in Ersatzvornahme sichern. Eine Sicherung könne man dem Eigentümer aber nicht zumuten, da diese insgesamt 384.000 Euro kosten würde. Deshalb will man jetzt auf Steuerzahlerkosten abreißen. Einen Abriss für 120.000 Euro mutet man aber zu, obwohl dieser unwirtschaftlich ist, da das beräumte Grundstück viel weniger wert ist, als der Abriss kostet.
Die Sicherung soll also angeblich das 10-fache kosten, was der Nachbar für die Sicherung seiner Gebäudehälfte ausgegeben hat. Die Zwangsversteigerung soll angeblich 18 Monate dauern, obwohl das Amtsgericht sagt, das sowas 6-7 Monate dauert. 18 Monate erreicht man nach Aussage des Amtsgerichts nur mit vielen Verfahrensfehlern, die man in der Stadtverwaltung wahrscheinlich vorsorglich eingeplant hat.
Von den 384.000 Euro entfallen 83.300 Euro auf die Miete des Gerüsts für 18 Monate. Der Neukauf des Gerüsts würde stattdessen 40.000 Euro kosten, gebrauchte Gerüste bekommt man ab 20.000 Euro. Der Nachbar würde das Gerüst sogar abkaufen, so dass das Gerüst am Ende gar nichts kostet. 75.000 Euro hat die Stadtverwaltung für eine Beseitigung des gesamten Hausschwamms vorgesehen, der aber im Rahmen der späteren Sanierung durch den neuen Eigentümer entfernt wird und für die Sicherung bis zur Zwangsversteigerung unerheblich ist. Zudem will man noch ein Notdach für 72.000 Euro errichten, welches der neue Eigentümer nach der Zwangsversteigerung wenige Monate später wieder abreißen und durch das richtige Dach ersetzen muss. Eine wöchentliche Kontrolle der Sicherungsmaßnahmen soll mit 13.000 Euro zu Buche schlagen. Von dieser Summe könnte man alle städtischen Baustellen ein Jahr lang kontrollieren.
Wie dumm muss man sein, um auf solche Ideen zu kommen? Oder ist da Vorsatz im Spiel? Am Ende nützt dies nur der Abrissfirma und dem Autohändler, schadet der Stadtkasse, dem Stadtbild, den Anwohnern und den Chemnitzer Handwerkern.
Letztendlich bleiben noch 130.000 Euro realistische Kosten übrig, die man für eine Luxussicherung inkl. Gerüsten, Stahlseilverspannungen usw. ausgeben kann. Hier liegt auch ein seriöses Sicherungskonzept nebst Angebot eines Chemnitzer Zimmereiunternehmens vor, welches umgehend mit den Arbeiten starten kann. Das ist ungefähr genau so viel wie die Abrisskosten.
Wieso wird keine Instandhaltung gemacht? Wieso rechnet die Stadtverwaltung nun das Gebäude auf Abriss? Wieso spielen Überlegungen zum Stadtbild keine Rolle? Wieso will man der hiesigen Handwerkerschaft 2-3 Millionen Euro für die Sanierung nicht gönnen? Wieso tut man seit 3 Jahren nichts für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und nutzt dies nur als Vorwand für den Abriss? Wieso setzt man gegen Privatpersonen Auflagen durch und beim Freistaat Sachsen nicht? Wieso hält man sich nicht an Absprachen mit dem Bauunternehmer, der einen Kauf und eine Sicherung angeboten hat? Wieso lässt man Chemnitzer Zimmerleute unbezahlt ein Sanierungskonzept erstellen, um dies dann nicht zu beauftragen?
Diese Fragen wird die Stadt am 14.8. im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss den Stadträten beantworten müssen.
Ursprünglich auf Facebook am 08.08.2018 veröffentlicht.