Freistaat zahlte für kontrollierten Denkmalverfall
Das Sächsische Finanzministerium hat sich mittlerweile auf die Kleine Anfrage von Petra Zais zum Denkmal Annaberger Str. 110 geäußert. Kurz: Ein Erhalt des Gebäudes war nicht angedacht, da es für die "Erfüllung von staatlichen Aufgaben entbehrlich war" und der Erhalt ggf. Gläubigern zugute gekommen wäre. Insgesamt hat der Freistaat für den kontrollierten Verfall trotzdem 33.000 € ausgegeben. Das steht im krassen Widerspruch zur Sächsischen Staatszielbestimmung zum Denkmalschutz in der Sächsischen Verfassung (Artikel 11 Absatz 3) und zum Urteil des OVG Bautzen in seiner Entscheidung vom 24. September 2015, Az. 1 A 467/13, wo von einer gegenüber privaten Eigentümern gesteigerten denkmalrechtlichen Erhaltungspflicht der öffentlichen Hand ausgegangen wird. Gelten Gesetze auch für die, die sie machen, durchsetzen und überwachen?
Ursprünglich auf Facebook am 19.03.2018 veröffentlicht.